Meldepflicht elektronischer Kassensysteme bis zum 31. Juli
- Warum gibt es die gesetzliche Meldepflicht für Kassensysteme?
- Für wen besteht die Meldepflicht?
- Auf welchem Weg melden Sie Ihr Kassensystem richtig an?
- Welche Daten müssen gemeldet werden?
- Welche aktuellen Fristen gelten bei der Meldepflicht für elektronische Kassen?
- EU-Taxameter und Wegstreckenzähler
Warum gibt es die gesetzliche Meldepflicht für Kassensysteme?
Die Pflicht, elektronische Kassensysteme beim Finanzamt zu melden, ist im § 146a der Abgabenordnung (AO) und in der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) geregelt. Sie soll sicherstellen, dass alle Geschäftsvorfälle manipulationssicher aufgezeichnet werden. Seit dem 1. Januar 2020 müssen elektronische Kassen daher mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein.
Eigentlich hätte die Meldung der Kassensysteme bereits seit 2020 verpflichtend über das ELSTER-Portal erfolgen müssen. Aufgrund technischer Verzögerungen wurde die gesetzliche Meldepflicht jedoch mehrfach verschoben — bis jetzt. Aktuell gilt eine Fristverlängerung bis spätestens zum 31. Juli 2025.
Für wen besteht die Meldepflicht?
Alle Steuerpflichtigen, die mithilfe von Registrierklassen oder anderen elektronischen Aufzeichnungssystemen aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle erfassen sind zur Meldung verpflichtet. Dies gilt sowohl für gekaufte als auch für gemietete oder geleaste Geräte.
Meldepflichtig:
- Elektronische oder computergestützte Kassensysteme und Registrierklassen
- Tablet- oder App-Kassensysteme
- Waagen mit Kassenfunktion
- Warenwirtschaftssysteme mit integrierter Kasse
- Hotel- und Arztsoftware mit Kassenfunktion
- EU-Taxameter und Wegstreckenzähler
Um vor Manipulation geschützt zu sein sind diese Systeme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet.
Auf welchem Weg melden Sie Ihr Kassensystem richtig an?
Es gibt 3 Möglichkeiten Ihr Kassensystem richtig an das Finanzamt zu melden:
- Direkteingabe im ELSTER-Formular (ELSTER.de) --> "Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme"
- Upload einer XML-Datei in "Mein Elster", zum Beispiel mithilfe des elektronischen Aufzeichnungssystems oder der Kassensoftware erstellt.
- Datenübertragung aus einer Software via der ERiC-Schnittstelle (ELSTER Rich Client).
Welche Daten müssen gemeldet werden?
Die Angabe dieser Daten ist verpflichtend:
- Art des eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssystem
- Anzahl der im Unternehmen eingesetzten Kassen
- Seriennummer jeder Kasse
- Seriennummer der verwendeten zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
- Datum der Außerbetriebnahme, falls eine Kasse außer Betrieb genommen wird
Die "BMF-Ausfüllungsanleitung – Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme (Paragraf 146a Abs. 4 AO)" informiert im Detail über alle erforderlichen Angaben, die für die korrekte Meldung erforderlich sind.
Auch der bloße Besitz eines elektronischen Aufzeichnungssystems ist meldepflichtig. Das bedeutet, dass auch wenn ein Gerät noch keine aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfälle erfasst hat, muss es dennoch gemeldet werden.
Pro Betriebsstätte müssen Sie eine Mitteilung einreichen. Außerdem müssen bei jeder Mitteilung stets alle elektronischen Aufzeichnungssysteme einer Betriebsstätte in der einheitlichen Mitteilung übermittelt werden. Wenn also mehrere Betriebsstätten vorliegen, muss für jede einzelne Betriebsstätte eine separate Mitteilung übermittelt werden.
Welche aktuellen Fristen gelten bei der Meldepflicht für elektronische Kassen?
- Vor dem 1. Juli 2025: angeschaffte elektronische Aufzeichnungssysteme müssen bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden.
- Ab dem 1. Juli 2025: angeschaffte Systeme müssen innerhalb eines Monats nach der Anschaffung gemeldet werden. Dies gilt auch für elektronische Aufzeichnungssysteme, die ab dem 1. Juli 2025 außer Betrieb genommen werden.
- Ein bereits angeschafftes Kassensystem, das noch vor dem 01. Juli 2025 außer Betrieb genommen wird, muss gar nicht erst gemeldet werden.
EU-Taxameter und Wegstreckenzähler
Werden EU-Taxameter oder Wegstreckenzähler ohne zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) betrieben, müssen diese unverzüglich angepasst oder nachgerüstet werden, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2025. Außerdem ist die Meldepflicht der Kassensicherungsverordnung für die Nutzung der Übergangsregelung bei EU-Taxametern mit INSIKA-Technologie bis zum Ende des Nichtbeanstandungszeitraums ausgesetzt.
Die geltenden Fristen sehen hier wie folgt aus:
-
Bei Geräten, für die die genannte Nichtbeanstandungsregelung in Anspruch genommen wird, ist längstens bis zum 31. Dezember 2025 keine Mitteilung erforderlich.
-
Systeme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft oder mit einer TSE ausgerüstet wurden, müssen bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden.
-
Ab dem 1. Juli 2025 angeschaffte oder mit einer TSE ausgestattete Geräte sind innerhalb eines Monats nach der Anschaffung oder Ausrüstung zu melden.
-
Ab dem 1. Juli 2025 außer Betrieb genommene EU-Taxameter und Wegstreckenzähler sind innerhalb eines Monats nach Außerbetriebnahme mitzuteilen.
Der Verantwortliche der vorbezeichneten Website übernimmt keine Haftung auf Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der auf dieser Website zur Verfügung gestellten Inhalte. Dies gilt nicht, wenn dem Verantwortlichen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen ist. Die Inhalte wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Gewissen erstellt. Dennoch kann die inhaltliche Richtigkeit, insbesondere bei komplexen Themen nicht gewährleistet werden, so dass der Verantwortliche den Nutzern empfiehlt, bei wichtigen Informationen bei den zuständigen Stellen anzufragen oder rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Ihr Ansprechpartner
- 15Sep 2025, Mo.
Dialogforum Stadt und Handel: Immobilien
18:00 - 23:00 Uhr Brita-Arena, WiesbadenPräsenzGerne möchten wir Sie schon heute auf unsere kommende Veranstaltung „Dialogforum Stadt & Handel: Immobilien 2025“ aufmerksam machen. - 08Juli 2025, Di.
Digital statt Zettelwirtschaft – Praxisaustausch zum digitalen Kassenbon
10:30 - 12:30 UhrDigitalkostenfreiIm aktuellen Koalitionsvertrag 2025 ist die Abschaffung der Papierbelegpflicht und die Umsetzung der Nachweispflicht durch Registrierkassen formuliert. Der AK Zahlungssysteme lädt Sie deshalb zum Praxisaustausch ein. - 16Juni 2025, Mo.handel.digital
handel.digital x pizza1.de – Ein Abend voller Ideen & Genuss
18:30 - 21:30 Uhr Eventscheune Kraft, SchauenburgPräsenzkostenfreihandel.digital und pizza1.de bringen gemeinsam Händlerinnen und Händler aus der Region an einen Tisch. Praxisnah, genussvoll und mit echten Insights – von der Fachhandelsstrategie bis zur perfekten Pizza. - 18Juni 2025, Mi.
Daten statt Bauchgefühl: Wir analysieren kostenlos ihren Warenfluss
14:00 - 15:00 UhrDigitalkostenfreiEntdecken Sie ungenutzte Potenziale in Ihrem Warenfluss und sichern Sie sich eine kostenlose KI-Analyse vom Fraunhofer IAIS! Jetzt zur kostenlosen Informationsveranstaltung anmelden und teilnehmen.
handel.digital Community-Treffen – Ein Abend voller Ideen und Genuss
25.06.2025Digitalisierung, E-Commerce, KIRückblick auf einen gelungenen Abend: handel.digital Community-Treffen bei pizza1.de in Schauenburg.Digital-Gipfel 2024: Handelsverband Hessen setzt auf verantwortungsvolle und bürokratiearme Weiterentwicklung von Künstlicher Intelligenz
22.10.2024Digitalisierung, KI, PressemitteilungDer Handelsverband Hessen war mit seiner Kampagne handel.digital Teil des Digital-Gipfels 2024 der Bundesregierung. Der Handelsverband Hessen begrüßt die verantwortungsvolle Weiterentwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI) und setzt sich für eine praxisnahe und bürokratiearme Umsetzung des AI-Acts in Deutschland und der EU ein.Handelsverband Hessen begrüßt Gesetzesänderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes
10.07.2024Digitalisierung, Politischer Dialog, PressemitteilungDer Handelsverband Hessen begrüßt das angestrebte Gesetz, das es digitalen personallosen Supermärkten ermöglicht, auch an Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Diese Weiterentwicklung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes bietet Händlerinnen und Händlern in Hessen eine Grundlage, um ihre Geschäftsmodelle weiterzuentwickeln und auszubauen.Elektroaltgeräte und Batterien: Rücknahmepflicht erweitert
18.06.2024Digitalisierung, Europa, NachhaltigkeitDie Rücknahmepflichten werden verschärft für Vertreiber von Elektrogeräten. Die Pflicht zur Rücknahme von Elektroaltgeräten und Batterien dient dem Umweltschutz und der Ressourcenschonung, finden Sie raus, welche Pflichten Sie haben.
Ab Februar 2025 Pflicht: Was der AI-Act für den Handel bedeutet.
Gilt auch für den Einsatz von ChatGPT! Der AI-Act regelt den Einsatz von KI-Systemen und setzt Anforderungen für deren Einsatz. Ab dem 02. Februar 2025 müssen Unternehmen Schulungen zur KI-Kompetenz durchführen.Smarte Strategien für Sortimente und Personalplanung
KI-gesteuerte Lösungen ermöglichen es Handelsunternehmen, durch präzise Wetterprognosen und Datenanalysen nachhaltiger zu agieren, Ressourcen zu schonen und Kosten bei der Klimaanpassung zu senken, wie Andreas Bartmann von Globetrotter erläutert.Digitalisierung der Buchhaltungsprozesse
Entdecken Sie, wie die Digitalisierung von Buchhaltungsprozessen Zeit und Ressourcen spart und die Genauigkeit verbessert. Papierloses Büro, einfache Zusammenarbeit mit Steuerbüros und mehr!Nachhaltiger Versand
Es gibt verschiedene Ansätze und Lösungen, um das Versandwesen nachhaltiger zu gestalten. Neben der Wiederverwendung von Verpackungen werden auch Mehrweglösungen zunehmend relevant. Die Reduzierung von Verpackungsmaterial und Retouren trägt ebenfalls zu mehr Nachhaltigkeit bei.