Elektroaltgeräte und Batterien: Rücknahmepflicht erweitert
Bei den Rücknahmepflichten werden in erster Linie den Verpflichtungen nachgegangen, die aus den folgenden Gesetzen abgeleitet werden:
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Batteriegesetz (BattG)
Seit 2022 gilt:
Unentgeltliche Rücknahme
Als Händler sollten Sie größere Elektro-Altgeräte wie Großgeräte, Bildschirmgeräte und Wärmeübertrager kostenlos am Ort der Abgabe des neuen Gerätes zurücknehmen. Vermeiden Sie pauschale Verweise auf ein Rücknahmesystem, um den Kunden klare und direkte Informationen zu bieten.
Zusatzleistungen
Sie sind nicht verpflichtet, alte Geräte kostenlos zu demontieren oder neue Geräte kostenlos anzuschließen bzw. anzuliefern. Diese Zusatzleistungen dürfen Sie separat berechnen, um zusätzliche Kosten abzudecken.
Abholung durch Dritte
Es ist möglich, eine andere Person als den Lieferanten des Neugerätes mit der Abholung des Altgerätes zu beauftragen. Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Kunden bereits im Bestellvorgang darüber informieren und deren Zustimmung einholen. Überarbeiten Sie gegebenenfalls Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) entsprechend.
Information im stationären Geschäft
Im stationären Geschäft ist es wichtig, Ihre Kunden mündlich oder schriftlich bei Abschluss eines Kaufvertrags über die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe bzw. Abholung von Altgeräten zu informieren. Zudem sollten Sie Ihre Kunden nach ihrer Absicht fragen, ein Elektroaltgerät zurückzugeben.
Information im Onlineshop
Auch im Onlineshop sollten Sie Ihre Kunden bei Abschluss eines Kaufvertrags über die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe bzw. Abholung von Altgeräten informieren. Fragen Sie Ihre Kunden im Bestellvorgang nach ihrer Absicht, ein Elektroaltgerät zurückzugeben, um den Rücknahmeprozess effizient zu gestalten.
Rücknahme von Batterien

Im Einzelhandel ist die Sammlung von Batterien etablierte Praxis. Die vereinheitlichten Logos sollen es den Verbraucherinnen und Verbrauchern erleichtern die Batterien zurückzugeben. Falls Sie auf der Suche nach Material sind um der Informationspflicht nachzukommen, können Sie hier die Grafiken kostenlos herunterladen oder bestellen.
Rücknahme von Elektroaltgeräten
Der Einzelhandel hat unter gewissen Gegebenheiten die Pflicht Elektroaltgeräte zurückzunehmen und zu entsorgen. Ob Sie ein rücknahmepflichtiger Vertreiber sind, hängt unteranderem von der Größe ihrer Flächen und von der Zielgruppe ab.
Ab wann gelte ich als rücknahmepflichtiger Vertreiber?
1. | Definition des Vertreibers trifft auf Sie zu | Als Betreiber gilt: jede juristische Person oder Personengesellschaft, die Elektro- und Elektronikgeräte anbietet oder auf dem Markt bereitstellt. |
2. | Lagerfläche ist größer als 400m² | Ihre Verkaufs-/Versand- und/oder Lagerfläche hat eine Größe von mind. 400m² pro Geschäft bzw. summiert je Lager- und/oder Versandfläche. |
3. | Business-to-Consumer Handel | Sie geben Elektrogeräte an Endnutzer ab. |
4. | Elektro- oder Elektronikgeräte sind im Sortiment | Es werden B2C und/oder B2B-Geräte angeboten. |
5. | Standortabhängigkeit | Es besteht eine Niederlassung in Deutschland. |
Wenn alle Kriterien auf Sie zutreffen, dann gelten Sie als rücknahmepflichtiger Vertreiber.
Data Act: Was kommt auf Händlerinnen, Händler und ihre Kundschaft zu?
Der Data Act soll Daten für Wirtschaft und Gesellschaft besser nutzbar machen. Er regelt, wie Daten zwischen Unternehmen, Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Behörden geteilt und genutzt werden dürfen. Die Verordnung gilt ab dem 12. September 2025 verbindlich in der EU.Meldepflicht elektronischer Kassensysteme bis zum 31. Juli
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Gilt auch für den Einsatz von ChatGPT! Der AI-Act regelt den Einsatz von KI-Systemen und setzt Anforderungen für deren Einsatz. Ab dem 02. Februar 2025 müssen Unternehmen Schulungen zur KI-Kompetenz durchführen.Smarte Strategien für Sortimente und Personalplanung
KI-gesteuerte Lösungen ermöglichen es Handelsunternehmen, durch präzise Wetterprognosen und Datenanalysen nachhaltiger zu agieren, Ressourcen zu schonen und Kosten bei der Klimaanpassung zu senken, wie Andreas Bartmann von Globetrotter erläutert.
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