Elektroaltgeräte und Batterien: Rücknahmepflicht erweitert
Bei den Rücknahmepflichten werden in erster Linie den Verpflichtungen nachgegangen, die aus den folgenden Gesetzen abgeleitet werden:
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Batteriegesetz (BattG)
Seit 2022 gilt:
Unentgeltliche Rücknahme
Als Händler sollten Sie größere Elektro-Altgeräte wie Großgeräte, Bildschirmgeräte und Wärmeübertrager kostenlos am Ort der Abgabe des neuen Gerätes zurücknehmen. Vermeiden Sie pauschale Verweise auf ein Rücknahmesystem, um den Kunden klare und direkte Informationen zu bieten.
Zusatzleistungen
Sie sind nicht verpflichtet, alte Geräte kostenlos zu demontieren oder neue Geräte kostenlos anzuschließen bzw. anzuliefern. Diese Zusatzleistungen dürfen Sie separat berechnen, um zusätzliche Kosten abzudecken.
Abholung durch Dritte
Es ist möglich, eine andere Person als den Lieferanten des Neugerätes mit der Abholung des Altgerätes zu beauftragen. Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Kunden bereits im Bestellvorgang darüber informieren und deren Zustimmung einholen. Überarbeiten Sie gegebenenfalls Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) entsprechend.
Information im stationären Geschäft
Im stationären Geschäft ist es wichtig, Ihre Kunden mündlich oder schriftlich bei Abschluss eines Kaufvertrags über die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe bzw. Abholung von Altgeräten zu informieren. Zudem sollten Sie Ihre Kunden nach ihrer Absicht fragen, ein Elektroaltgerät zurückzugeben.
Information im Onlineshop
Auch im Onlineshop sollten Sie Ihre Kunden bei Abschluss eines Kaufvertrags über die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe bzw. Abholung von Altgeräten informieren. Fragen Sie Ihre Kunden im Bestellvorgang nach ihrer Absicht, ein Elektroaltgerät zurückzugeben, um den Rücknahmeprozess effizient zu gestalten.
Rücknahme von Batterien

Im Einzelhandel ist die Sammlung von Batterien etablierte Praxis. Die vereinheitlichten Logos sollen es den Verbraucherinnen und Verbrauchern erleichtern die Batterien zurückzugeben. Falls Sie auf der Suche nach Material sind um der Informationspflicht nachzukommen, können Sie hier die Grafiken kostenlos herunterladen oder bestellen.
Rücknahme von Elektroaltgeräten
Der Einzelhandel hat unter gewissen Gegebenheiten die Pflicht Elektroaltgeräte zurückzunehmen und zu entsorgen. Ob Sie ein rücknahmepflichtiger Vertreiber sind, hängt unteranderem von der Größe ihrer Flächen und von der Zielgruppe ab.
Ab wann gelte ich als rücknahmepflichtiger Vertreiber?
1. | Definition des Vertreibers trifft auf Sie zu | Als Betreiber gilt: jede juristische Person oder Personengesellschaft, die Elektro- und Elektronikgeräte anbietet oder auf dem Markt bereitstellt. |
2. | Lagerfläche ist größer als 400m² | Ihre Verkaufs-/Versand- und/oder Lagerfläche hat eine Größe von mind. 400m² pro Geschäft bzw. summiert je Lager- und/oder Versandfläche. |
3. | Business-to-Consumer Handel | Sie geben Elektrogeräte an Endnutzer ab. |
4. | Elektro- oder Elektronikgeräte sind im Sortiment | Es werden B2C und/oder B2B-Geräte angeboten. |
5. | Standortabhängigkeit | Es besteht eine Niederlassung in Deutschland. |
Wenn alle Kriterien auf Sie zutreffen, dann gelten Sie als rücknahmepflichtiger Vertreiber.
Data Act: Was kommt auf Händlerinnen, Händler und ihre Kundschaft zu?
Der Data Act gilt ab dem 12. September 2025 verbindlich in der gesamten EU. Er legt fest, wie Daten aus „vernetzten Produkten“ und den dazugehörigen Diensten genutzt und weitergegeben werden dürfen. Für Handelsunternehmen relevant sind vor allem Geräte, die Kundinnen und Kunden selbst verwenden und bei denen persönliche Nutzungsdaten entstehen – zum Beispiel smarte Küchengeräte, vernetzte Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen oder Kaffeemaschinen sowie intelligente Beleuchtungssysteme. Gerade für kleine und mittlere Handelsunternehmen (KMU) stellt sich deshalb die zentrale Frage: Bin ich von diesen neuen Regeln überhaupt betroffen – und falls ja, was bedeutet das konkret für meinen Betrieb?Meldepflicht elektronischer Kassensysteme bis zum 31. Juli
Unternehmen, die ein elektronisches Kassensystem nutzen, müssen dieses bis spätestens 31. Juli beim Finanzamt melden. Ziel der Meldepflicht ist es, Manipulationen an Kassendaten zu verhindern und die ordnungsgemäße Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen sicherzustellen. Wer die Frist versäumt, riskiert unnötige Bußgelder und Ärger bei der nächsten Betriebsprüfung.Ab Februar 2025 Pflicht: Was der AI-Act für den Handel bedeutet.
Gilt auch für den Einsatz von ChatGPT! Der AI-Act regelt den Einsatz von KI-Systemen und setzt Anforderungen für deren Einsatz. Ab dem 02. Februar 2025 müssen Unternehmen Schulungen zur KI-Kompetenz durchführen.Smarte Strategien für Sortimente und Personalplanung
KI-gesteuerte Lösungen ermöglichen es Handelsunternehmen, durch präzise Wetterprognosen und Datenanalysen nachhaltiger zu agieren, Ressourcen zu schonen und Kosten bei der Klimaanpassung zu senken, wie Andreas Bartmann von Globetrotter erläutert.
- 04Dez 2025, Do.
ibi-Zahlungsverkehrsforum
11:45 - 13:15 Uhr Das Spenerhaus, Frankfurt am MainPräsenzAn zwei Tagen dreht sich unter anderem alles rund um die Entwicklungen der europäischen Zahlungsverkehrslandschaft in einer sich verändernden Weltordnung, Instant Payments, Request-to-Pay, kartengestützter Zahlungsverkehr, Cross-Border-Zahlungsverkehr und digitales Zentralbankgeld. - 15Okt 2025, Mi.handel.digital
KI-Werkstatt in Kassel
18:30 - 20:00 Uhr Ochmann Schlafkultur, KasselPräsenzkostenfreiKI-Werkstatt in Kassel – praxisnah und lösungsorientiert Die KI-Werkstatt macht Station in Kassel. - 01Okt 2025, Mi.handel.digital
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18:30 - 20:00 UhrPräsenzkostenfreiKI-Werkstatt in Frankfurt– praxisnah und lösungsorientiert Die KI-Werkstatt macht Station in Frankfurt. - 15Sep 2025, Mo.Handelsverband Hessen
Dialogforum Stadt und Handel: Immobilien
18:00 - 23:00 Uhr Brita-Arena, WiesbadenPräsenzStadtentwicklung voranbringen: Wir laden Sie herzlich zu unserem Dialogforum "Stadt & Handel: Immobilien“ 2025 ein. Hier sprechen Vertreterinnen und Vertreter der Handelsbranchen, Immobilienwirtschaft und Stadtentwicklung über Zukunftsprojekte. Seien Sie dabei!
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20.08.2025Digitalisierung, E-Commerce, Recht & SozialesErste Anwaltskanzleien versenden Abmahnungen wegen angeblicher Verstöße gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es besteht dringender Handlungsbedarf für betroffene Unternehmen.GEO oder SEO? Neue Wege – neue Herausforderungen!
05.08.2025Digitalisierung, E-Commerce, KIOnline-Marketing steht vor einem grundlegenden Wandel: Suchmaschinen werden zu Antwortmaschinen. Nutzerinnen und Nutzer erwarten nicht mehr nur eine Liste von Links, sondern sofort verständliche, vollständige Informationen, oft generiert durch Künstliche Intelligenz.handel.digital Community-Treffen – Ein Abend voller Ideen und Genuss
25.06.2025Digitalisierung, E-Commerce, KIRückblick auf einen gelungenen Abend: handel.digital Community-Treffen bei pizza1.de in Schauenburg.Digital-Gipfel 2024: Handelsverband Hessen setzt auf verantwortungsvolle und bürokratiearme Weiterentwicklung von Künstlicher Intelligenz
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