20.08.2025

Erste Abmahnungen wegen angeblicher Verstöße gegen das BFSG

Digitalisierung | E-Commerce | Recht & Soziales
Erste Anwaltskanzleien versenden Abmahnungen wegen angeblicher Verstöße gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es besteht dringender Handlungsbedarf für betroffene Unternehmen.

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen seit dem 28.06.2025, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich zu machen. Ziel ist es, allen Menschen die Nutzung digitaler und technischer Angebote, auch Mithilfe technischer Assistenzsysteme, zu ermöglichen.

Bin ich betroffen?

Betroffen von diesen Regelungen sind neben verschiedenen digitalen Produkten auch alle Webseiten, die digitale Services anbieten. Hierzu zählen auch der Verkauf von Waren und die Buchungsmöglichkeit von Terminen. Somit sind alle Onlineshops für Endkundegeschäfte (B2C) grundsätzlich betroffen und zur Einhaltung verpflichtet. 

Gibt es Ausnahmen?

Das BFSG kennt Ausnahmen. So sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einer Bilanzsumme von unter 2 Mio. EUR von der Umsetzung befreit. 

Es gibt auch die Möglichkeit, von der Umsetzungspflicht befreit zu werden, indem in der Umsetzung eine unzumutbare Härte glaubhaft dargestellt und die Befreiung bei der Marktüberwachungsbehörde schriftlich beantragt wird, gem § 17 BFSG.

Kontakt: 

Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen  (MLBF)

MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und
Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon:0391 567 6970
E- Mail:MLBF@ms.sachsen- anhalt.de

Diese Ausnahme gilt jedoch nur in klar begründeten Fällen – die meisten Unternehmen im Handel und E-Commerce sind verpflichtet, die Anforderungen umzusetzen.  

Wie gehe ich mit der Abmahnung um?

Wir empfehlen dringend, nicht voreilig auf die Forderungen aus dem Schreiben einzugehen. Bezahlen Sie keine Beträge an die Kanzlei und unterzeichnen Sie keine Unterlassungserklärungen! Kommen Sie schnell auf uns zu, damit keine Fristen verstreichen.  Wir prüfen das Schreiben und helfen Ihnen bei der weiteren Vorgehensweise. 

Die Abmahnungen sind ernst zu nehmen. Auch wenn wir bei den bislang vorliegenden Fällen Zweifel an ihrer Wirksamkeit haben, muss jede Abmahnung individuell geprüft werden.

Bei Fragen zur Umsetzung des BFSG stehen wir Ihnen mit unserem digi.coaching Angebot kostenfrei zur Verfügung. Buchen Sie sich Ihren hier ihren persönlichen Termin!

Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und sollen keine rechtlichen Fragen oder Probleme behandeln, die im individuellen Fall auftreten können. Die Informationen auf dieser Website sind allgemeiner Natur und dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Wenn Sie rechtlichen Rat für Ihre individuelle Situation benötigen, sollten Sie den Rat von einem qualifizierten Anwalt einholen

Ihr Ansprechpartner

Thomas Rüger
Projektreferent handel.digital
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