Data Act: Was kommt auf Händlerinnen, Händler und ihre Kundschaft zu?
- Kundinnen und Kunden entscheiden künftig selbst, wer auf Daten ihrer smarten Geräte zugreifen darf.
- Geräte und Dienste müssen so gestaltet sein, dass dieser Datenzugang überhaupt möglich ist.
- Zugriff auf Gerätedaten kann bessere Services wie Wartung, Reparatur oder Beratung ermöglichen.
- Wer Daten verarbeitet oder speichert (z. B. Cloud-Anbieter), muss Kundinnen und Kunden den einfachen Wechsel ermöglichen.
- Kleinst- und Kleinunternehmen sind von vielen neuen Pflichten entlastet.
Nutzerinnen und Nutzer vernetzter Geräte entscheiden künftig selbst, wer auf ihre Gerätedaten zugreifen darf. Sie können diese Daten speichern, auswerten oder an Dritte weitergeben, zum Beispiel an Reparatur- oder Wartungsdienste. Hersteller sind verpflichtet, den Datenzugang technisch so zu gestalten, dass dieser Zugriff tatsächlich möglich ist, und dürfen ihn nicht künstlich einschränken.
Ein praktisches Beispiel: Eine Kundin kann einem Wartungsdienst gezielt Zugriff auf die Daten ihres smarten Geräts geben, damit dieser frühzeitig mögliche Störungen erkennt und proaktiv reagieren kann.
Was bedeutet das für Händlerinnen und Händler konkret?
- Wer vernetzte Produkte verkauft, muss Kundinnen und Kunden verständlich erklären, dass sie ein Recht auf ihre Nutzungsdaten haben.
- Händlerinnen und Händler, die eigene digitale Services betreiben oder Daten verarbeiten, müssen künftig auf Wunsch Daten weitergeben – z. B. an Dienstleisterinnen und Dienstleister, die Kundinnen und Kunden benennen.
- Eine exklusive Nutzung der Daten durch Hersteller oder Händlerinnen und Händler ist nicht mehr zulässig.
Neue Pflichten gegenüber Behörden
- Bei besonderen Fällen wie Naturkatastrophen können Behörden verlangen, dass Unternehmen bestimmte Daten bereitstellen.
- Für kleine Unternehmen gibt es dabei Ausnahmen.
Chancen und Herausforderungen für den Handel
Chancen
Herausforderungen
Was sollten Händlerinnen und Händler jetzt tun?
- Prüfen, ob sie als Dateninhaberinnen, -inhaber oder Datenverarbeiterinnen und -verarbeiter betroffen sind
- Prozesse und Systeme vorbereiten, um Daten auf Anfrage bereitzustellen
- Hersteller frühzeitig ansprechen, ob Datenzugänge technisch realisierbar sind
- Schulungen oder Infomaterial planen, um Kundinnen und Kunden klar zu informieren
Ihr Ansprechpartner
- 15Sep 2025, Mo.
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