13.01.2026

Annahme von Münzgeld im Handel

Payment | Standpunkt
Sind Unternehmen verpflichtet Münzen anzunehmen? Bargeld ist zwar gesetzliches Zahlungsmittel, es gibt jedoch Einschränkungen.
Münzen aus einem Glas auf einem Tisch
Münzen aus einem Glas auf einem Tisch

Obwohl Bargeld das gesetzliche Zahlungsmittel ist, sind Handelsunternehmen nicht verpflichtet, mehr als 50 Münzen je Zahlungsvorgang anzunehmen (Art. 11 der Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates vom 3. Mai 1998 über die Einführung des Euro).
Sie können die Annahme jedoch einschränken – z. B. wegen Sicherheitsbedenken – wenn sie vor dem Zahlungsvorgang hierüber informieren. 

Für den hessischen Handel ist es selbstverständlich, Bargeld anzunehmen. Der Handel übernimmt jedoch zunehmend die Bargeldversorgung der Bevölkerung, insbesondere da die Bankeninfrastruktur immer weiter abgebaut wird. Dabei nehmen hessische Händlerinnen und Händler für die Versorgung und Aufbewahrung von Bargeld hohe Kosten auf sich.

Der Handelsverband Hessen sieht den fortschreitenden Rückzug der Banken aus der Bargeldbereitstellung kritisch und betont, dass der Handel diesen nicht alleine kompensieren kann. Dementsprechend sollte das Bankensystem die Kosten für die Bereitstellung von Bargeld niedrig halten. Geringe Kosten bei der Bargeldbereitstellung sorgen zudem dafür, dass die Kosten digitaler und unbarer Zahlungsdienstleister niedrig bleiben – dieser Wettbewerb begünstigt die Verbraucherinnen und Verbraucher. 

„Soll der Handel weiterhin den Rückzug der Banken kompensieren, muss der Handel für diese Serviceleistung zukünftig vergütet werden und nicht – wie heute – mit Gebühren an die Banken verbunden sein“, betont Dr. Joachim Stoll, Präsidiumsmitglied Handelsverband Hessen.

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