Der hessische Handel bekennt sich aufgrund der vielen Vorteile klar zum Erhalt der Bezahlung mit Bargeld und kommt damit den Wünschen der Verbraucherinnen und Verbraucher entgegen. Zwar gibt es im europäischen Vergleich einen Trend hin zur bargeldlosen Bezahlung mit Apps und Kreditkarten, die Bargeldbezahlung ist dennoch in Deutschland weiterhin beliebt. Das zeigen sowohl eine Studie der Deutschen Bundesbank vom Januar 2024 als auch die daraus folgenden gemeinsamen Workshops mit einer Vielzahl an zivilgesellschaftlichen Organisationen.
Der Handelsverband Hessen sieht den fortschreitenden Rückzug der Banken aus der Bargeldbereitstellung kritisch und betont, dass der Handel diesen nicht alleine kompensieren kann. Dementsprechend ist das Bankensystem angehalten, die Kosten für die Bereitstellung von Bargeld niedrig zu halten. Geringe Kosten bei der Bargeldbereitstellung sorgen zudem dafür, dass die Kosten unbarer Zahlungsdienstleister niedrig bleiben – dieser Wettbewerb begünstigt die Verbraucherinnen und Verbraucher. „Soll der Handel weiterhin den Rückzug der Banken kompensieren, muss der Handel für diese Serviceleistung zukünftig vergütet werden und nicht – wie heute – mit Gebühren an die Banken verbunden sein“, so Dr. Joachim Stoll, Präsidiumsmitglied Handelsverband Hessen.
Der hessische Handel unterstützt des Weiteren die Entwicklung eines gemeinsamen europäischen Zahlungssystem, sowohl im Rahmen der European Payments Initiative als auch durch die Einführung des digitalen Euro.
Die Ergebnisse der Diskussionen und der Studie sind ein klares Zeichen, dass Handelsunternehmen weiterhin eine Vielfalt an Bezahlmöglichkeiten anbieten sollten. „Händlerinnen und Händler sollten allerdings nicht zur Annahme von Bargeld verpflichtet werden; dies läuft der Vertragsfreiheit entgegen“, erläutert Dr. Stoll. „Sie behindert technischen Fortschritt von Handelsangeboten und wirft uns nicht nur innereuropäisch im Wettbewerb zurück, sondern auch in den Angeboten im ländlichen Raum und in den anstehenden Antworten zur alternden Gesellschaft. Eine Annahmepflicht von Bargeld ist dementsprechend zu verhindern“, so Dr. Stoll weiter.
Der Handelsverband Hessen war gemeinsam mit vielen anderen Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft an der Erarbeitung der Diskussionsergebnisse beteiligt.
Stand: 24.10.2024 | 213 KB | PDF