Kurzarbeitergeld: Handel für Vereinfachungen und Klarstellungen
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, den 13. September 2022 die Verlängerung der geltenden Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld über den 30. September 2022 hinaus bis zum 31. Dezember 2022 entschieden. Der entsprechende Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums sieht allerdings nur eine Verlängerung der Absenkung des Mindesterfordernisses der vom Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten auf zehn Prozent sowie einen Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor.
Eine Vereinfachung des Kurzarbeitergeldes wäre insbesondere für die kleinen und mittelständischen Handelsunternehmen hilfreich gewesen.
Zudem bedarf es dringend einer Klarstellung, dass bei vorübergehender Schließung von Handelsgeschäften aufgrund zu stark und zu schnell angestiegener Energiepreise auch für diesen Fall sicher und unbürokratisch ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht.
Data Act: Was kommt auf Händlerinnen, Händler und ihre Kundschaft zu?
Der Data Act soll Daten für Wirtschaft und Gesellschaft besser nutzbar machen. Er regelt, wie Daten zwischen Unternehmen, Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Behörden geteilt und genutzt werden dürfen. Die Verordnung gilt ab dem 12. September 2025 verbindlich in der EU.Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ab 2025
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft den stationären Handel durch produktbezogene Pflichten. Im Onlinehandel müssen zudem Richtlinien zur Barrierefreiheit von Webinhalten (WCAG) umgesetzt werden.Merkblatt zum Verpackungsgesetz
Hier erläutern wir Ihnen einige der Aufgaben und Richtlinien des Verpackungsgesetztes, die für den Handel relevant sind. Die Registrierungspflicht wird ausführlich beleuchtet.
- 22Okt 2025, Mi.Handelsverband Hessen
HANDEL.INSIGHT #HRCommunity-Frühstück
10:00 - 11:30 Uhr HUB31, DarmstadtPräsenzkostenfreiDie Herausforderungen rund ums Thema Personal im Handel sind vielfältig. Darum laden wir Sie herzlich in den Co-Working-Space HUB31 in Darmstadt zum gemeinsamen Austausch in entspannter Atmosphäre ein. Welche Herausforderungen gibt es im Handel? Was gilt es zu beachten? Welche Möglichkeiten bieten die neuen Medien und welche Chancen können im Handel genutzt werden? Fragen über Fragen – Da hilft nur eins: Darüber reden! - 06Mai 2025, Di.handel.digital
AI-Act – Auswirkungen auf den Handel: Online & Offline!
10:00 - 11:30 UhrDigitalkostenfreiDer Einsatz von ChatGPT und ähnlicher Systeme erfordert jetzt Maßnahmen – auch im Handel. - 05März 2025, Mi.Handelsverband Hessen
Arbeitsrecht: Update 2025
11:00 - 12:30 UhrDigitalkostenfreiIn dieser Veranstaltung geben wir Ihnen einen Überblick über Neuheiten im Bereich des Arbeits- und Personalrechts. Zudem beantwortet unser Juristen-Team Ihre Fragen. Bitte beachten Sie, dass diese Veranstaltung nur für Mitgliedsunternehmen zugänglich ist. - 20März 2025, Do.handel.digital
Das BFSG* kommt! Wer ist betroffen und was ist zu tun?
10:30 - 11:30 UhrDigitalkostenfreiDas *Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt am 28.06.2025 in Kraft. Was bedeutet das? In unserem zweiten Webinar zu diesem Thema wollen wir das Thema praxisnah vertiefen.
Pflicht zur Ausweisung der Entsorgungskosten für Batterien ab 18. August 2025
13.08.2025Energie, Recht & SozialesEs gelten neue Informationspflichten für Händlerinnen und Händler. Wie Sie richtig informieren, erfahren Sie hier:Produktsicherheit im Handel: Bundesnetzagentur kontrolliert
15.07.2025Europa, Recht & Soziales, Sicherheit & IT-SicherheitDie Bundesnetzagentur führt regelmäßig unangekündigte Kontrollen im Handel durch. Dabei stehen insbesondere Importwaren im Fokus.Der hessische Handel begrüßt die Abschaffung der Bonpflicht
22.05.2025Recht & Soziales, StandpunktDie Bonpflicht verursacht im hessischen Einzelhandel nach wie vor viel Aufwand, hohe Kosten und vor allem überflüssigen Müll.Weihnachtsgeschenke: Regelungen für Gutscheine und Umtausch
03.01.2025Recht & Soziales, Service & EinkaufserlebnisGutscheine bleiben auch im Jahr 2024 das beliebteste Weihnachtsgeschenk der Verbraucherinnen und Verbraucher, gefolgt von Spielwaren sowie Kosmetik- und Körperpflegeprodukten. Das geht aus einer Umfrage des Handelsverbandes hervor. Wer einen nicht ausdrücklich befristeten Gutschein unter dem Weihnachtsbaum liegen hatte, kann ihn im Geltungszeitraum von drei Jahren ab Ende des Kaufjahres einlösen. In diesem Jahr gekaufte, unbefristete Gutscheine können also bis zum 31. Dezember 2027 eingelöst werden.