Pflicht zur Ausweisung der Entsorgungskosten für Batterien ab 18. August 2025
Ab dem 18. August 2025 gilt gemäß Art. 74 Abs. 5 BattVO eine neue Informationspflicht für Händlerinnen und Händler: Die im Produktpreis enthaltenen Entsorgungskosten für Batterien müssen klar ausgewiesen werden, um Verbraucherinnen und Verbraucher transparent zu informieren.
Diese neue Pflicht gilt für alle Unternehmen, die Batterien vertreiben.
Um einfach und praxistauglich zu informieren, stellt die Kampagne „Batterie zurück“ kostenfreie Vorlagen für Informationsmaterialien zur Verfügung, die im Handel – online, in Printmedien oder an Rückgabestellen – eingesetzt werden können.
Melden Sie sich bei "Batterie zurück" für die Zusendung von Unterlagen.
Mehr Informationen zu der Kampagne und den neuen Pflichten erhalten Sie hier:
- 09Juli 2025, Mi.handel.eco
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