Produktsicherheit im Handel: Bundesnetzagentur kontrolliert
Alle Handelsunternehmen, unabhängig vom Sortiment, sind verpflichtet sicherzustellen, dass ihre Produkte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Das bedeutet unter anderem:
- Sichtbare CE-Kennzeichnung bzw. andere erforderliche Prüfsiegel, nicht nur auf dem Umkarton
- Gebrauchsanweisungen und Sicherheitshinweise in deutscher Sprache
- Nachweise über durchgeführte Sicherheits- und Strahlungstests (z. B. bei elektronischen Geräten)
Aktuell:

Ein Fall aus der Praxis zeigt, wie ernst die Behörden Verstöße nehmen. Ein hessisches Handelsunternehmen wurde wegen des Verkaufs einer importierten Solargartenleuchte beanstandet. Die Leuchte war weder mit einem CE-Zeichen versehen noch befanden sich Angaben zum Hersteller an dem Produkt, obwohl es das Produkt nach Art und Größe zugelassen hätte und obwohl sich die CE-Zeichen auf der Verpackung befanden. Auch Nachweise über die elektromagnetische Verträglichkeit nach dem EMVG (Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz) fehlten. In dem konkreten Fall eines Mitglieds sprach die Bundesnetzagentur ein Bußgeld aus, nachdem zwei Testkäufer im Geschäft die Produkte erworben hatten.
Auch wenn manche Regelungen auf den ersten Blick unverhältnismäßig oder wenig praxisnah erscheinen, entbindet das nicht von ihrer Einhaltung. Die Sinnhaftigkeit einer Vorschrift ist keine Ausrede für deren Missachtung. Wer geltende Bestimmungen ignoriert, riskiert empfindliche Konsequenzen – unabhängig von der persönlichen Einschätzung.
Es ist unseres Erachtens unverhältnismäßig, dass die Händlerinnen und Händler für die Verfehlungen der Produzenten die Konsequenzen tragen müssen. Vor allem, wenn bei einer Vielzahl von angebotenen Produkten die Überprüfung jeder einzelnen Ware realitätsfremd ist und nur mit enormem Aufwand möglich wäre.
Die gesetzlichen Vorgaben und die behördliche Praxis haben wir auf unsere Agenda aufgenommen und diskutieren sie bereits mit den Bundesfachverbänden. Unser Ziel ist es, die zuständigen Behörden davon zu überzeugen, die Kontrollen auf die Hersteller und Importeure zu konzentrieren, anstatt das gesamte Sortiment von Händlerinnen und Händlern vor Ort zu überprüfen.
Unser Appell an alle Händlerinnen und Händler: Prüfen Sie Ihr Sortiment regelmäßig, insbesondere bei Importartikeln, bevor die Artikel in den Verkauf kommen. Das gilt für jeglichen Absatzkanal. Fehlende oder fehlerhafte Sicherheitskennzeichnungen können nicht nur teuer werden, sondern im schlimmsten Fall auch Ihre Kundinnen und Kunden gefährden.
Bitte beachten Sie ebenfalls, dass seit dem 13.12.2024 die neue Produktsicherheitsverordnung (GPSR) in Kraft ist, die weitere Produktinformationen im Online- und Offlineverkauf erforderlich macht. In einem Webinar haben wir im vergangenen Herbst über die Pflichten informiert.
Weitere Informationen zur GPSR finden Sie hier.
Bei Fragen zu den gesetzlichen Vorgaben oder zur sicheren Produktkennzeichnung unterstützen wir Sie gerne.
Ihr Ansprechpartner

Berichtspflicht, EU-Richtlinien und Chancen: Nachhaltigkeit verständlich erklärt
Während der Druck zur Offenlegung von ESG-Daten durch Stakeholder weiter zunimmt, liegt die Pflicht der Nachhaltigkeitsberichterstattung zur Zeit noch bei großen Unternehmen. Jedoch kann auch der Mittelstand Nachhaltigkeit als strategisches Instrument nutzen und sich im Wettbewerb, sowohl bei Banken und Versicherungen als auch bei Kundinnen und Kunden vorteilhaft positionieren. Wir zeigen Wie!
Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien und Schuhe: Was sie für den Handel bedeutet
Die Mode- und Schuhbranche steht vor einer bedeutenden regulatorischen Änderung: Die Einführung eines Systems der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) in Deutschland. Dieses System basiert auf europäischen Vorgaben und soll die Kreislaufwirtschaft in der Branche stärken. Doch was bedeutet das konkret für den Handel?
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Das Müssen Händlerinnen und Händler wissen
Mit dem Inkrafttreten des BFSG am 28. Juni 2025 sind Unternehmen gefordert, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Am 28. Juni 2025 tritt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dieses Gesetz setzt die europäische Richtlinie (EU) 2019/882 um und verpflichtet Onlinehändlerinnen und -händler dazu, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten.
Ab Februar 2025 Pflicht: Was der AI-Act für den Handel bedeutet.
Gilt auch für den Einsatz von ChatGPT! Der AI-Act regelt den Einsatz von KI-Systemen und setzt Anforderungen für deren Einsatz. Ab dem 02. Februar 2025 müssen Unternehmen Schulungen zur KI-Kompetenz durchführen.
- 24Okt 2024, Do.
VERSCHOBEN! Update Lieferkettengesetz — Worauf sich der Handel einstellen muss
15:00 - 16:30 UhrDigitalkostenfreiWir betrachten die Anforderungen des Lieferkettengesetzes und geben ein Update, worauf Händlerinnen und Händler achten sollten und wie Sie Ihre Prozesse anpassen sollten, um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden. - 18April 2024, Do.
EU-Lieferkettengesetz kommt: Darum betrifft es auch Ihr Unternehmen
11:00 - 12:00 UhrDigitalGemeinsam sprechen wir über die zentralen Verpflichtungen und bewährte Umsetzungsbeispiele rund um die Sorgfaltspflicht, die mit dem Lieferkettengesetz einhergeht und wie Unternehmen Verantwortung übernehmen können.
Frankfurter Payment Erklärung: Handelsverband Hessen fordert Stärkung europäischer Zahlungssysteme
06.10.2025Europa, Payment, PressemitteilungAnlässlich der SIBOS in Frankfurt fordert der Handelsverband Hessen e.V. die konsequente Berücksichtigung der Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Händlerinnen und Händlern und setzt sich für eine stärkere Resilienz des europäischen Zahlungsverkehrs ein. Die Abhängigkeit von nichteuropäischen Zahlungssystemen sowie hohe Zahlungsverkehrskosten belasten insbesondere Händlerinnen, Händler, Verbraucherinnen und Verbraucher.Kurzes Update zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR):
23.09.2025Europa, NachhaltigkeitEs gibt neue Entwicklungen zum Status der EU-Entwaldungsverordnung, EUDR.Elektroaltgeräte und Batterien: Rücknahmepflicht erweitert
18.06.2024Digitalisierung, Europa, NachhaltigkeitDie Rücknahmepflichten werden verschärft für Vertreiber von Elektrogeräten. Die Pflicht zur Rücknahme von Elektroaltgeräten und Batterien dient dem Umweltschutz und der Ressourcenschonung, finden Sie raus, welche Pflichten Sie haben.Sorgfaltspflicht für Händlerinnen und Händler: Das Lieferkettengesetz
24.04.2024Europa, Nachhaltigkeit, Recht & SozialesDie CSRD ist die europäische Richtlinie, die die Verantwortung von Unternehmen stärker einfordert. Sie wird ins deutsche LkSG eingepflegt. Das führt zu weiteren Pflichten, die an Unternehmen gestellt werden. Welche komplexen Anforderungen des Lieferkettengesetzes auf Sie zukommen, haben wir für Sie in unserem Webinar-Video zusammengetragen.




