Alle Handelsunternehmen, unabhängig vom Sortiment, sind verpflichtet sicherzustellen, dass ihre Produkte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Das bedeutet unter anderem:
Ein Fall aus der Praxis zeigt, wie ernst die Behörden Verstöße nehmen. Ein hessisches Handelsunternehmen wurde wegen des Verkaufs einer importierten Solargartenleuchte beanstandet. Die Leuchte war weder mit einem CE-Zeichen versehen noch befanden sich Angaben zum Hersteller an dem Produkt, obwohl es das Produkt nach Art und Größe zugelassen hätte. Auch Nachweise über die elektromagnetische Verträglichkeit nach dem EMVG (Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz) fehlten. In dem konkreten Fall eines Mitglieds sprach die Bundesnetzagentur ein Bußgeld aus, nachdem zwei Testkäufer im Geschäft die Produkte erworben hatten.
Auch wenn manche Regelungen auf den ersten Blick unverhältnismäßig oder wenig praxisnah erscheinen, entbindet das nicht von ihrer Einhaltung. Die Sinnhaftigkeit einer Vorschrift ist keine Ausrede für deren Missachtung. Wer geltende Bestimmungen ignoriert, riskiert empfindliche Konsequenzen – unabhängig von der persönlichen Einschätzung.
Unser Appell an alle Händlerinnen und Händler: Prüfen Sie Ihr Sortiment regelmäßig, insbesondere bei Importartikeln, bevor die Artikel in den Verkauf kommen. Das gilt für jeglichen Absatzkanal. Fehlende oder fehlerhafte Sicherheitskennzeichnungen können nicht nur teuer werden, sondern im schlimmsten Fall auch Ihre Kundinnen und Kunden gefährden.
Bitte beachten Sie ebenfalls, dass seit dem 13.12.2024 die neue Produktsicherheitsverordnung (GPSR) in Kraft ist, die weitere Produktinformationen im Online- und Offlineverkauf erforderlich macht. In einem Webinar haben wir im vergangenen Herbst über die Pflichten informiert.
Weitere Informationen zur GPSR finden Sie hier.
Bei Fragen zu den gesetzlichen Vorgaben oder zur sicheren Produktkennzeichnung unterstützen wir Sie gerne.