Der Bundesrat lehnt die starren Zahlungsziele des Verordnungsvorschlags ab, was ebenso der hessischen Stellungnahme zum Verordnungsentwurf entspricht. An dieser Stelle bedanken wir uns auch bei Finanzminister Michael Boddenberg für die uns unterstützende Stellungnahme aus Hessen. Mit dem Verordnungsentwurf will die EU-Kommission die Möglichkeiten zur Vereinbarung von Zahlungsfristen im Geschäftsverkehr erheblich einschränken. Künftig müssten Unternehmen nach den Vorstellungen der EU-Kommission die Rechnung ihres Lieferanten immer innerhalb von 30 Tagen bezahlen, abweichende Vereinbarungen zu längeren Fristen wären unzulässig.
„Mit dem Entwurf der neuen Zahlungsverordnung will die EU die Vertragsfreiheit empfindlich einschränken und verkennt ganz klar, dass auch ein Lieferant ein Interesse an längeren Zahlungsfristen haben kann“, so Sven Rohde, Hauptgeschäftsführer Handelsverband Hessen. „Der Bundesrat trägt diesem Umstand mit seiner ablehnenden Haltung gegenüber dem Verordnungsentwurf Rechnung und weist richtigerweise darauf hin, dass es allein schon nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit auch in Zukunft möglich bleiben muss, längere Zahlungsfristen zu vereinbaren, wenn dies für keine der Vertragsparteien grob unbillig ist“, so Rohde.
„Wir befürchten darüber hinaus, dass unflexible Regelungen zu Liquiditätsproblemen bei Händlerinnen und Händlern führen könnten. Die Konsequenz wären negative Auswirkungen auf die Angebotsvielfalt und gegebenenfalls auf das Preisniveau“, so Rohde weiter. „Weiterhin ist nicht verständlich, warum nach Vorschlag der EU zur Überwachung der Einhaltung der neuen Vorgaben, ein neues Bürokratiemonster in Form einer eigenen Behörde geschaffen werden solle. Das Ziel bei der Schaffung neuer Prozesse muss in erster Linie eine Entbürokratisierung sein und nicht die Schaffung von mehr Bürokratie“, so Rohde abschließend.