#jetzthandeln
Ein stationärer Laden und Onlinehandel sind kein Widerspruch - im Gegenteil, beide ergänzen sich perfekt. Maßgeblich ist dabei das Kundenverhalten. Schon alleine um vom ROPO-Effekt (Research Online, Purchase Offline - zu Deutsch online suchen, offline kaufen) profitieren zu können, bedeutet online präsent zu sein.
Ein eigener Kundenstamm, Neudeutsch Community, ist für den stationären Handel ein entscheidender Erfolgsfaktor. Nutzen stationäre Händlerinnen und Händler einen angeschlossenen Onlinehandel, so kommen sie besser durch die Corona-Krise.
Der stationäre Handel spielt zwar immer noch eine wichtige Rolle. Doch während das Wachstum dort 2019 nur bei knapp 2% lag, wuchs der Onlinehandel um über 15%*. So wird dieser immer relevanter und damit zur Normalsituation für den Handel. Höchste Zeit sich damit zu beschäftigen.
*Quelle: HDE-Onlinemonitor 2020
Ein kurzer Blick zurückZum Anhören dieser Episode des handel.digital Podcasts auf Spotify, klicken Sie bitte auf das Bild.
Seine historisch einzigartige Funktion als Beschaffer von Waren teilt sich der stationäre Handel heute mit dem Online-Handel (eCommerce). Um für Kundinnen und Kunden in Zukunft attraktiv zu bleiben, muss sich der stationäre Einzelhandel neu erfinden. Technik und neue Arbeitsweisen helfen dabei aus dem stationären Ansatz einen Crosschannel-fähigen zu machen.
Bei der Gestaltung und Belebung von Innenstädten und Stadtteilen kommt dem Handel weiterhin eine zentrale Rolle zu. Er schafft Anlässe und Erlebnisse, die zum Besuch der Zentren einladen.
Die gute Nachricht: Der Handel kann durch Persönlichkeit und Orientierung überzeugen. Menschen wollen sich binden und sie suchen in ihrem überfrachteten Alltag nach Orientierung und Verlässlichkeit. Beides sind schon immer Stärken des Handels – manch einer muss sich nur neu darauf besinnen.
Damit Sie wissen, worauf es als stationärer Händler beim Onlineanschluss ankommt haben wir Ihnen in diesem Artikel die wichtigsten Infos zusammengefasst.
ÜbersichtOnlinehandel heißt nicht automatisch nationaler oder gar internationaler Versand. Ein regionaler oder sogar lokaler Ansatz sollte dennoch auf die Vorteile des Onlinehandels setzen.
Für Lieferdienste, Abholung bestellter Waren (Click&Collect) und weitere Serviceleistungen, ist es wichtig für sich selbst das eigene Einzugsgebiet zu bestimmen. Das kann von der Auswahl eines oder verschiedener Stadteile bis zum Umland oder darüber hinaus gehen. Sie können dabei auch klein anfangen und sich schrittweise steigern, sobald Sie mehr Erfahrungen gesammelt haben.
Abholen und LiefernDie Abholung bestellter Waren ist in der aktuellen Corona-Situation erlaubt. Doch auch darüber hinaus ist dieser Service ein Mehrwert für Ihre Kunden. Im Artikel von handel.digital erhalten Sie eine praktische Übersicht, wenn Sie Abholen und Liefern anbieten wollen.
Beratung via MessengerOb spontane Beratung oder mit Terminvergabe – auch digital können Sie Orientierung und Hilfestellung bei der Auswahl des richtigen Artikels leisten.
Denken Sie bei der Beratung kundenzentriert. Welches Problem hat der Kunde, dass er mit einem Ihrer Artikel lösen möchte? Gibt es weitere Probleme, die ggf. mit ergänzenden Waren zu lösen sind? Ist sich der Kunde dieser Probleme und Lösungen bewusst und weiß er oder sie, dass Sie dieses Angebot machen?
Sichern Sie sich das Einverständnis des Kunden im Vorfeld der Kontaktaufnahme um DSGVO-konform zu handeln.
Der Weg zum eigenen OnlineshopDer größte Vorteil eines eigenen Onlineshops ist: Sie wissen genau wer bei Ihnen einkauft. Kunden können online bei Ihnen kaufen, die Auslieferung erfolgt per Kurier oder Kunden können Ihre Bestellung selbst bei Ihnen im Laden abholen.
In Kombination mit einer Onlineberatung können Sie die Bestellung auch direkt für den Kunden durchführen – ein Weg mit Vorteilen für beide Seiten. Sie haben die Bestellung im System gespeichert und wissen später was der Kunde gekauft hat. Der Kunde bekommt eine Bestellübersicht und die Rechnung digital zugestellt, ohne selbst am Computer sitzen zu müssen.
Anders als beim Maktplatzhandel sind Ihre Kunden tatsächlich auch Ihre Kunden. Ein eigener Shop gilt jedoch auch als aufwändig und teuer.
Im Beitrag “Der Weg zum eigenen Onlineshop” hat handel.digital die wichtigsten Infos im Überblick zusammengefasst.
Nutzen Sie SocialmediaMenschen nutzen soziale Netzwerke aus drei Hauptgründen – für die Unterhaltung, für Neuigkeiten und um Lösungen für Probleme zu finden.
Zeigen Sie auf Ihrem Socialmedia-Profil welche Probleme aus Kundensicht sich mit Ihrer Artikelauswahl lösen lassen. Informieren Sie über Neuigkeiten aus Ihrem Geschäft. Ob neue Services, geänderte Öffnungszeiten oder neue Gesichter im Team – wichtig ist vor allem, dass Sie regelmäßig über die Kanäle kommunizieren. So gewöhnt sich Ihre Community an diesen Kommunikationsweg.
Onlinemarktplätze erfolgreich nutzenDer schnellste Weg den Onlinehandel als Unterstützung für das stationäre Ladengeschäft zu nutzen, ist der Anschluss an Onlinemarktplätze. Die Einstiegskosten und technischen Hürden sind gering und wachsen mit zunehmendem Umsatz. Im selben Zuge eröffnen Marktplätze den Weg zu neuen Kundinnen und Kunden.
In einer Übersicht hat handel.digital Erfolgsfaktoren und wichtige Infos rund um das Thema Onlinemarktplätze zusammengestellt.
Was Sie sonst noch tun können - #jetzthandelnDer Handelsverband Hessen unterstützt Händlerinnen und Händler mit einer Vielzahl von Angeboten. Den ersten Schritt haben Sie bereits getan und diesen Beitrag bis zu dieser Stelle gelesen. Die nächsten Schritte mögen etwas mehr Zeit und Energie erfordern – doch es lohnt sich.
Vernetzen Sie sich mit Experten und anderen Händlern, hören Sie den Podcast von handel.digital und schauen Sie sich das Video zur Bedürfnisspyramide der Digitalisierung vom Visionsbüro Frankfurt an. Im Video erklärt Frank Rehme im Gespräch mit Frederik Gottschling die wichtigsten Schritte für die Digitalisierung des stationären Handels.
Sie haben Fragen?Sprechen Sie uns gerne an. Der Handelsverband Hessen steht Ihnen als starker Partner heute und in Zukunft stets zur Seite. Für unsere Mitglieder bieten wir darüber hinaus weitere exklusive Angebote und Vorteile. Wir freuen uns auf Sie.

Widerrufsbutton kommt 2026: Neue Pflicht für Onlinehändlerinnen und Händler im Überblick
Ab Juni 2026 muss der Onlinehandel seinen Kundinnen und Kunden einen verpflichtenden Widerrufsbutton anbieten. Für den Handel bedeutet das neue technische, rechtliche und organisatorische Herausforderungen.
Data Act: Was kommt auf Händlerinnen, Händler und ihre Kundschaft zu?
Der Data Act gilt ab dem 12. September 2025 verbindlich in der gesamten EU und regelt, wie Daten aus vernetzten Produkten genutzt und weitergegeben werden dürfen. Für Handelsunternehmen besonders relevant sind Geräte, die Kundinnen und Kunden selbst verwenden und bei denen persönliche Daten entstehen – zum Beispiel smarte Küchengeräte, vernetzte Haushaltsgeräte oder intelligente Beleuchtungssysteme.
Meldepflicht elektronischer Kassensysteme bis zum 31. Juli
Unternehmen, die ein elektronisches Kassensystem nutzen, müssen dieses bis spätestens 31. Juli beim Finanzamt melden. Ziel der Meldepflicht ist es, Manipulationen an Kassendaten zu verhindern und die ordnungsgemäße Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen sicherzustellen. Wer die Frist versäumt, riskiert unnötige Bußgelder und Ärger bei der nächsten Betriebsprüfung.
Ab Februar 2025 Pflicht: Was der AI-Act für den Handel bedeutet.
Gilt auch für den Einsatz von ChatGPT! Der AI-Act regelt den Einsatz von KI-Systemen und setzt Anforderungen für deren Einsatz. Ab dem 02. Februar 2025 müssen Unternehmen Schulungen zur KI-Kompetenz durchführen.
- 16April 2026, Do.
BTE-Digital-Day 2026
09:00 - 16:00 UhrDigitalAm 16. April 2026 geht der BTE-Digital-Day in die zweite Runde. Händlerinnen und Händler aus der Textil, Schuh- und Lederwarenbranche entdecken neue Ansätze, die den Modehandel digital vorantreiben. - 05Feb 2026, Do.handel.digital
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Auf geht's zur Euroshop nach Düsseldorf - zusammen Neues entdecken!
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20.08.2025Digitalisierung, E-Commerce, Recht & SozialesErste Anwaltskanzleien versenden Abmahnungen wegen angeblicher Verstöße gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es besteht dringender Handlungsbedarf für betroffene Unternehmen.




