Die Mehrwertsteuersenkung endet am 31. Dezember 2020. Ab dem 01. Januar 2021 gelten im Handel wieder 19% Mehrwertsteuer. Stationäre Handelsbetriebe wie auch der Onlinehandel müssen ab diesem Zeitpunkt die angepassten Endpreise auszeichnen.
Beachten Sie, dass für die Höhe des anzuwendenden Mehrwertsteuersatz der Lieferzeitpunkt entscheidet. Lieferungen gelten als ausgeführt, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über einen Gegenstand erlangt.
Praxisempfehlungen zur Umstellung der Mehrwertsteuer finden Mitglieder des Handelsverbandes Hessen-Süd im Login-Bereich unter “Wissens-Hub”.