Deshalb unterstützt der Handelsverband Hessen e.V. klar die Etablierung personalloser und voll digitalisierter begehbarer Automaten und positioniert sich wie folgt:
Gesicherte Nahversorgung in ländlichen Räumen
Begehbare Automaten können mit einem reduzierten Warensortiment voll digitalisiert und gänzlich ohne Personal in den Märkten, die Nahversorgung etwa in dünn besiedelten ländlichen Regionen sichern. Dies dient auch dem Schutz einer alternden ländlichen Bevölkerung, deren Mobilität oft eingeschränkt ist. Insbesondere im ländlichen Raum bieten sie die Möglichkeit, auch an Sonntagen sogar ohne Personaleinsatz die Nahversorgung zu gewährleisten, ohne dabei die Sonntagsruhe unverhältnismäßig zu stören.
Kompensation des Arbeits- und Fachkräftemangels auch in Ballungsräumen
Branchenübergreifend ist auch im Einzelhandel ein sich immer weiter zuspitzenden Arbeits- und Fachkräftemangel angekommen. Auch vor diesem Hintergrund wird eine Digitalisierung der Vertriebswege zur Kompensation des zunehmenden Fachkräftemangels an Bedeutung gewinnen. So kann diese Technik perspektivisch auch die Daseinsvorsorge in städtischen Ballungsräumen zuverlässig absichern und damit einen wesentlichen Beitrag zum sozialen Frieden in Hessen leisten. Außerdem können die neuen personallosen und digitalisierten Vertriebsformen einen attraktiven stationären Branchenmix in lebendigen Innenstädten sichern und so einen Beitrag für die Zukunft der hessischen Innenstädte und Stadtteilzentren leisten.
Zukunftsfähigkeit des stationären Einzelhandels
Die rasante technische Entwicklung bei den personalfreien Vertriebssystemen in der globalisierten Welt darf nicht ignoriert werden. Handelsunternehmen in Hessen benötigen mit Blick auf ihre zukünftige Wettbewerbsfähigkeit Investitionen und praktische Erfahrungswerte im Umgang mit diesen autonomen Vertriebssystemen. Diese bieten den Unternehmen auch die Möglichkeit, trotz Fachkräftemangels weiterhin wirtschaftliches Wachstum in der Branche zu generieren. Dies ist unerlässlich, damit in der Branche auch weiterhin die für die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit so wichtigen Investitionen getätigt werden können. Flächen- und Sortimentsbeschränkungen sind angesichts dieser Herausforderungen nicht zielführend, da sie innovationshemmend wirken würden.
Ein gesetzliches Verbot der Sonn- und Feiertagsöffnung von personallosen und voll digitalisierten begehbaren Automaten in Hessen wäre keinesfalls zielführend, da dies innovationshemmend wirken und somit die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit des Handels beeinträchtigen würde. Um die begehbaren Automaten rentabel betreiben zu können, ist die Möglichkeit zur Öffnung an Sonn- und Feiertagen unerlässlich.