Kurzarbeitergeld (KUG) soll weiterhin gezahlt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten eines Betriebs von Arbeitsausfall betroffen sind. Das Bundeskabinett hat beschlossen, eine entsprechende Sonderregelung um drei Monate – bis zum 30. September – zu verlängern. Hintergrund ist der Ukraine-Krieg.
Hinweise zum KUG