Mit dem Eintritt des Verbots von Plastiktüten zum 01. Januar 2022 endete die vom Handelsverband Hessen bewirkte Übergangszeit von 24 Monaten, um bestehende Restbestände abzuverkaufen.
Das nun geltende Verbot bezieht sich auf Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von 15 - 50 Mikrometer (μm), die dazu bestimmt sind, in der Verkaufsstelle mit Waren gefüllt zu werden. Ausgenommen von dem Verbot sind die sogenannten Hemdchenbeutel, “die aus Hygienegründen erforderlich sind oder als Erstverpackung für lose Lebensmittel vorgesehen sind, sofern dies zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung beiträgt”, Richtlinie (EU) 2018/852 (ABl. L 150 vom 14.6.2018, S. 141).
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