Keine Entgeltfortzahlung trotz Krankschreibung
Kündigt ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis und lässt sich am Tag der Kündigung passgenau für die Dauer der Kündigungsfrist krankschreiben, muss der Arbeitgeber unter Umständen keine Entgeltfortzahlung leisten. Der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann insoweit erschüttert sein.
Im konkreten Fall:
Die Klägerin kündigte im Februar 2019 ihr Arbeitsverhältnis und legte der Arbeitgeberin eine auf den gleichen Tag datierte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor. Die beklagte Arbeitgeberin verweigerte die Entgeltfortzahlung.
Das BAG gab der Arbeitgeberin Recht. Die Klägerin habe die von ihr behauptete Arbeitsunfähigkeit im Streitzeitraum zunächst mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesen. Diese sei das gesetzlich vorgesehene Beweismittel. Dessen Beweiswert könne der Arbeitgeber erschüttern, wenn er tatsächliche Umstände darlegt und ggf. beweist, die Anlass zu ernsthaften Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit geben. Gelingt das dem Arbeitgeber, muss der Arbeitnehmer darlegen und beweisen, dass er arbeitsunfähig war. Der Beweis kann insbesondere durch Vernehmung des behandelnden Arztes erfolgen.
Das Zusammenfallen zwischen der Kündigung und der genau bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bescheinigten Arbeitsunfähigkeit begründet einen ernsthaften Zweifel an der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit.
Im konkreten Fall ist die Klägerin ihrer daraus folgenden Darlegungslast zum Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit nicht konkret nachgekommen und hat das Verfahren somit verloren.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 8. September 2021 – 5 AZR 149/21 –
Weitere InformationenBarrierefreiheitsstärkungsgesetz ab 2025
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft den stationären Handel durch produktbezogene Pflichten. Im Onlinehandel müssen zudem Richtlinien zur Barrierefreiheit von Webinhalten (WCAG) umgesetzt werden.Merkblatt zum Verpackungsgesetz
Hier erläutern wir Ihnen einige der Aufgaben und Richtlinien des Verpackungsgesetztes, die für den Handel relevant sind. Die Registrierungspflicht wird ausführlich beleuchtet.
- 22Okt 2025, Mi.Handelsverband Hessen
HANDEL.INSIGHT #HRCommunity-Frühstück
10:00 - 11:30 Uhr HUB31, DarmstadtPräsenzkostenfreiDie Herausforderungen rund ums Thema Personal im Handel sind vielfältig. Darum laden wir Sie herzlich in den Co-Working-Space HUB31 in Darmstadt ein. Themenschwerpunkte sind u.a. Inklusion und Barrierefreiheit. Welche Lösungsansätze gibt es im Handel? Was gilt es zu beachten? Welche Möglichkeiten bieten die neuen Medien und welche Chancen können im Handel genutzt werden? Fragen über Fragen – Da hilft nur eins: Darüber reden! - 06Mai 2025, Di.handel.digital
AI-Act – Auswirkungen auf den Handel: Online & Offline!
10:00 - 11:30 UhrDigitalkostenfreiDer Einsatz von ChatGPT und ähnlicher Systeme erfordert jetzt Maßnahmen – auch im Handel. - 05März 2025, Mi.Handelsverband Hessen
Arbeitsrecht: Update 2025
11:00 - 12:30 UhrDigitalkostenfreiIn dieser Veranstaltung geben wir Ihnen einen Überblick über Neuheiten im Bereich des Arbeits- und Personalrechts. Zudem beantwortet unser Juristen-Team Ihre Fragen. Bitte beachten Sie, dass diese Veranstaltung nur für Mitgliedsunternehmen zugänglich ist. - 20März 2025, Do.handel.digital
Das BFSG* kommt! Wer ist betroffen und was ist zu tun?
10:30 - 11:30 UhrDigitalkostenfreiDas *Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt am 28.06.2025 in Kraft. Was bedeutet das? In unserem zweiten Webinar zu diesem Thema wollen wir das Thema praxisnah vertiefen.
Produktsicherheit im Handel: Behörden kontrollieren
02.07.2025Europa, Recht & Soziales, Sicherheit & IT-SicherheitDie Marktüberwachungsbehörden in Hessen führen regelmäßig unangekündigte Kontrollen im Handel durch. Dabei stehen insbesondere Importwaren im Fokus.Der hessische Handel begrüßt die Abschaffung der Bonpflicht
22.05.2025Recht & Soziales, StandpunktDie Bonpflicht verursacht im hessischen Einzelhandel nach wie vor viel Aufwand, hohe Kosten und vor allem überflüssigen Müll.Weihnachtsgeschenke: Regelungen für Gutscheine und Umtausch
03.01.2025Recht & Soziales, Service & EinkaufserlebnisGutscheine bleiben auch im Jahr 2024 das beliebteste Weihnachtsgeschenk der Verbraucherinnen und Verbraucher, gefolgt von Spielwaren sowie Kosmetik- und Körperpflegeprodukten. Das geht aus einer Umfrage des Handelsverbandes hervor. Wer einen nicht ausdrücklich befristeten Gutschein unter dem Weihnachtsbaum liegen hatte, kann ihn im Geltungszeitraum von drei Jahren ab Ende des Kaufjahres einlösen. In diesem Jahr gekaufte, unbefristete Gutscheine können also bis zum 31. Dezember 2027 eingelöst werden.Handelsverband Hessen begrüßt Gesetzesänderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes
10.07.2024Digitalisierung, Politischer Dialog, PressemitteilungDer Handelsverband Hessen begrüßt das angestrebte Gesetz, das es digitalen personallosen Supermärkten ermöglicht, auch an Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Diese Weiterentwicklung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes bietet Händlerinnen und Händlern in Hessen eine Grundlage, um ihre Geschäftsmodelle weiterzuentwickeln und auszubauen.