Handelsverband Hessen empfiehlt tarifgebundenen Unternehmen vorgezogene Lohnsteigerung
„Die Gewerkschaft ver.di rückt weder von ihrer ursprünglichen Forderung ab, noch ist sie bereit, über unser sehr ordentliches Angebot in einen konstruktiven Dialog zu treten. Gerade im Hinblick auf die gemeinsamen Interessen von Handelsunternehmen und Beschäftigten ist das eine ärgerliche Situation, so Nico Lehm, Vorsitzender der Tarifkommission in Hessen.
Leider sei nicht abzusehen, dass die Tarifverhandlungen zeitnah zu einem Abschluss gebracht werden. Als zuständiges Gremium gibt der tarifpolitische Ausschuss des Handelsverbandes Deutschland (HDE), dem auch der Handelsverband Hessen angehört, den tarifgebundenen Mitgliedsunternehmen nun einen Ausweg in Form einer sogenannten Verbandsempfehlung für Entgelterhöhungen ohne Tarifabschluss im Einzelhandel an die Hand. Nach dem aktuellen Beschluss des tarifpolitischen Ausschusses des Handelsverbandes Deutschland (HDE) besteht nun für tarifgebundene Unternehmen frühestens ab 1. Oktober 2023 die Möglichkeit, freiwillige anrechenbare Vorweganhebungen in Höhe von 5,3 Prozent vorzunehmen. Unternehmen können diese Vorweganhebung, die sowohl die tariflichen Löhne, Gehälter und Auszubildendenvergütungen umfasst, ab Oktober 2023 in allen Tarifgebieten des Einzelhandels umsetzen.
„Selbstverständlich bleibt unser vorrangiges Ziel eine baldige Befriedung des andauernden Tarifkonflikts. Unsere Verbandsempfehlung eröffnet den Unternehmen nun aber zumindest die Option, sofern dies dort trotz der schwierigen Rahmenbedingungen überhaupt möglich ist, den Mitarbeitenden vorzeitig und schnell die oft dringend benötigte finanzielle Entlastung zu gewähren“, so Lehm.
Stand: 18.09.2023 | 161 KB | PDF
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