20.07.2023

Änderungen des Rahmenplans zum Erwerb der Ausbildereignung

Aus- und Weiterbildung | Personal
Der Handelsverband auf Bundesebene maßgeblich zur längst überfälligen Aktualisierung des Rahmenlehrplans für die Ausbildereignung mitgewirkt. Die Änderungen beziehen sich nur auf den Rahmenplan, die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) unverändert bleibt. Lesen Sie hier, welche Änderungen dies betrifft.

Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB-HA, Beratungsgremium der Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Berufsbildung) hat am 20. Juni 2023 eine Empfehlung zur Änderung des Rahmenplans zum Erwerb der Ausbildereignung beschlossen.

Dabei hat der Handelsverband auf Bundesebene maßgeblich zur längst überfälligen Aktualisierung des Rahmenlehrplans für die Ausbildereignung mitgewirkt. In Zeiten des Fachkräftemangels ist das Ausbildungspersonal in Betrieben wichtiger denn je. Sie formen die Fachkräfte von morgen und bereiten sie auf den sich wandelnden Arbeitsmarkt vor. Um Ausbilderinnen und Ausbilder optimal auf zukünftige Herausforderungen wie die ökonomische und ökologische Transformation vorzubereiten und ihnen zu ermöglichen, Ausbildungen optimal zu begleiten und durchzuführen, wurden die Änderungen am Rahmenplan vorgenommen.

Die beschlossenen Änderungen beziehen sich nur auf den Rahmenplan, nicht auf die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO). Durch die Modernisierung werden vor allem folgende Themen gestärkt:

  • Aspekte der Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit,

  • Sicherung des Fachkräftenachwuchses unter Berücksichtigung des demografischen Wandels,

  • die Rolle des Ausbildungspersonals als Lernbegleitung,

  • lernaktivitätsfördernde und gestaltungsoffen formulierte Ausbildungsmethoden,

  • Einsatz von digitalen Lernmedien sowie virtuellen und hybriden Lernumgebungen,

  • Berücksichtigung und Umgang mit der Heterogenität der Auszubildenden,

  • Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt sowie die Entwicklung interkultureller Kompetenz,

  • Förderung der sozialen und persönlichen Entwicklung der Auszubildenden und

  • die Möglichkeiten des – auch digitalen – Ausbildungsmarketings.

Die empfohlene Lehrgangsdauer bleibt bei insgesamt 115 Unterrichtsstunden. Der Fachbeirat berücksichtigte jedoch aktuelle Entwicklungen und empfiehlt die Aufteilung in nicht weniger als 90 Unterrichtsstunden in Präsenz- oder Distanzunterricht sowie nicht mehr als 25 Stunden tutoriell angeleitete Selbstlernphasen.

Darüber hinaus empfiehlt der BIBB-HA eine leicht neue Gewichtung der vier zu vermittelnden Handlungsfelder:

  • Das Handlungsfeld 1 "Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen" soll neu ca. 15 % (statt bislang 20 %) der Lehrgangsdauer ausmachen.

  • Das Handlungsfeld 3 "Ausbildung durchführen" zukünftig mit 50 % statt bislang 45 % dafür etwas stärker gewichtet werden.

  • Die Handlungsfelder 2 "Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken" und Handlungsfeld 4 "Ausbildung abschließen" bleiben mit

  • 20 % bzw. 15 % im Umfang unverändert.

Empfehlung des BIBB Pressemeldung des BIBB
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