Arbeitgebende können ihren Mitarbeitenden das Deutschland-Ticket als Jobticket ausgeben. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen dann statt 49 Euro nur noch maximal 34,30 Euro. Arbeitgebende müssen hierfür einen entsprechenden Deutschland-Ticket Jobticket - Rahmenvertrag mit einem Vertriebsdienstleister des Deutschland-Tickets geschlossen haben.
Der Ausgabepreis des Deutschland-Ticket Jobtickets ist der Preis des Deutschland-Tickets (Stand Mai 2023 – 49 Euro). Der letztliche Abgabepreis des Deutschland-Ticket Jobtickets ergibt sich wiederum aus dem Ausgabepreis, der aktuell gesetzlich um 5 Prozent reduziert wird. Dieser Rabatt wird jedoch nur dann gewährt, wenn der Arbeitgebende einen Mindestzuschuss von 25 Prozent auf den Ausgabepreis an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährt. Das Deutschland-Ticket Jobticket kostet Mitarbeitende somit unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen bis Ende 2024 maximal 34,30 Euro.
Interessierte Arbeitgebende sollen sich direkt an das für sie relevante Verkehrsunternehmen wenden (z.B. RMV etc.). Auf den Internetseiten der Verkehrsunternehmen solle man sich schnell zurechtfinden können. Auf die Frage, ob das bestehende Abonnement gekündigt werden müsse, um das Deutschland-Ticket nutzen zu können, heißt es von vielen der Verkehrsunternehmen, dass dies nicht zwingend nötig sei. Arbeitgebende mit bestehenden Jobticketverträgen würden über die Möglichkeiten zur Nutzung des neuen Deutschland-Tickets in vielen Fällen direkt vom zuständigen Verkehrsunternehmen informiert werden.
Das Deutschland-Ticket für den bundesweiten Nah- und Regionalverkehr soll vom 1. Mai 2023 an gelten.