Seit dem 1. Juli 2021 wurde mit der Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), gesetzlich die Grundlage dafür geschaffen, dass Assistenzhunde Menschen überall hinbegleiten dürfen.
Wie bei Blindenhunden, können Händler Assistenzhunden aufgrund dieser rechtlichen Basis den Zutritt nur in absoluten Ausnahmefällen untersagen. Auch durch Ihr Hausrecht ist eine Einlasspflicht nur schwierig zu umgehen. Wichtig ist, dass die Sonderregelung nur für zugelassene Assistenzhunde gemeinsam, mit dem zu unterstützenden Halter Anwendung findet. Grundsätzlich sollten Assistenzhunde im Dienst eine Signalweste tragen und ihre Begleiter sollten Dokumente bei sich tragen, die die Ausbildung der Hunde belegen. Dabei sind die Hundebegleiter jedoch selbst nicht verpflichtet, sich darüber auszuweisen, warum sie einen Assistenzhund benötigen.
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FAQ Begleitung von Assistenzhunden