Die Bonpflicht verursacht im hessischen Einzelhandel nach wie vor viel Aufwand, hohe Kosten und vor allem überflüssigen Müll. Sie ist ein Paradebeispiel für gut gemeinte, aber praxisferne Regulierung: Allen Kundinnen und Kunden muss ein Beleg angeboten werden, egal ob sie einen solchen überhaupt wollen oder nicht. Der Handelsverband hat in der Vergangenheit wiederholt die Abschaffung gefordert und begrüßt daher ausdrücklich, dass die neue Bundesregierung dieser Forderung nachkommt. Kundinnen und Kunden haben ohnehin – auch ohne Bonpflicht – einen Anspruch auf eine Quittung.