Der hessische Handel begrüßt die Abschaffung der Bonpflicht

Die Bonpflicht verursacht im hessischen Einzelhandel nach wie vor viel Aufwand, hohe Kosten und vor allem überflüssigen Müll. Sie ist ein Paradebeispiel für gut gemeinte, aber praxisferne Regulierung: Allen Kundinnen und Kunden muss ein Beleg angeboten werden, egal ob sie einen solchen überhaupt wollen oder nicht. Der Handelsverband hat in der Vergangenheit wiederholt die Abschaffung gefordert und begrüßt daher ausdrücklich, dass die neue Bundesregierung dieser Forderung nachkommt. Kundinnen und Kunden haben ohnehin – auch ohne Bonpflicht – einen Anspruch auf eine Quittung.
Data Act: Was kommt auf Händlerinnen, Händler und ihre Kundschaft zu?
Der Data Act gilt ab dem 12. September 2025 verbindlich in der gesamten EU. Er legt fest, wie Daten aus „vernetzten Produkten“ und den dazugehörigen Diensten genutzt und weitergegeben werden dürfen. Für Handelsunternehmen relevant sind vor allem Geräte, die Kundinnen und Kunden selbst verwenden und bei denen persönliche Nutzungsdaten entstehen – zum Beispiel smarte Küchengeräte, vernetzte Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen oder Kaffeemaschinen sowie intelligente Beleuchtungssysteme. Gerade für kleine und mittlere Handelsunternehmen (KMU) stellt sich deshalb die zentrale Frage: Bin ich von diesen neuen Regeln überhaupt betroffen – und falls ja, was bedeutet das konkret für meinen Betrieb?Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ab 2025
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft den stationären Handel durch produktbezogene Pflichten. Im Onlinehandel müssen zudem Richtlinien zur Barrierefreiheit von Webinhalten (WCAG) umgesetzt werden.Merkblatt zum Verpackungsgesetz
Hier erläutern wir Ihnen einige der Aufgaben und Richtlinien des Verpackungsgesetztes, die für den Handel relevant sind. Die Registrierungspflicht wird ausführlich beleuchtet.
- 22Okt 2025, Mi.Handelsverband Hessen
HANDEL.INSIGHT #HRCommunity-Frühstück
10:00 - 11:30 Uhr HUB31, DarmstadtPräsenzkostenfreiDie Herausforderungen rund ums Thema Personal im Handel sind vielfältig. Darum laden wir Sie herzlich in den Co-Working-Space HUB31 in Darmstadt zum gemeinsamen Austausch in entspannter Atmosphäre ein. Welche Herausforderungen gibt es im Handel? Was gilt es zu beachten? Welche Möglichkeiten bieten die neuen Medien und welche Chancen können im Handel genutzt werden? Fragen über Fragen – Da hilft nur eins: Darüber reden! - 06Mai 2025, Di.handel.digital
AI-Act – Auswirkungen auf den Handel: Online & Offline!
10:00 - 11:30 UhrDigitalkostenfreiDer Einsatz von ChatGPT und ähnlicher Systeme erfordert jetzt Maßnahmen – auch im Handel. - 05März 2025, Mi.Handelsverband Hessen
Arbeitsrecht: Update 2025
11:00 - 12:30 UhrDigitalkostenfreiIn dieser Veranstaltung geben wir Ihnen einen Überblick über Neuheiten im Bereich des Arbeits- und Personalrechts. Zudem beantwortet unser Juristen-Team Ihre Fragen. Bitte beachten Sie, dass diese Veranstaltung nur für Mitgliedsunternehmen zugänglich ist. - 20März 2025, Do.handel.digital
Das BFSG* kommt! Wer ist betroffen und was ist zu tun?
10:30 - 11:30 UhrDigitalkostenfreiDas *Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt am 28.06.2025 in Kraft. Was bedeutet das? In unserem zweiten Webinar zu diesem Thema wollen wir das Thema praxisnah vertiefen.
Erste Abmahnungen wegen angeblicher Verstöße gegen das BFSG
20.08.2025Digitalisierung, E-Commerce, Recht & SozialesErste Anwaltskanzleien versenden Abmahnungen wegen angeblicher Verstöße gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es besteht dringender Handlungsbedarf für betroffene Unternehmen.Pflicht zur Ausweisung der Entsorgungskosten für Batterien ab 18. August 2025
13.08.2025Energie, Recht & SozialesEs gelten neue Informationspflichten für Händlerinnen und Händler. Wie Sie richtig informieren, erfahren Sie hier:Produktsicherheit im Handel: Bundesnetzagentur kontrolliert
15.07.2025Europa, Recht & Soziales, Sicherheit & IT-SicherheitDie Bundesnetzagentur führt regelmäßig unangekündigte Kontrollen im Handel durch. Dabei stehen insbesondere Importwaren im Fokus.Weihnachtsgeschenke: Regelungen für Gutscheine und Umtausch
03.01.2025Recht & Soziales, Service & EinkaufserlebnisGutscheine bleiben auch im Jahr 2024 das beliebteste Weihnachtsgeschenk der Verbraucherinnen und Verbraucher, gefolgt von Spielwaren sowie Kosmetik- und Körperpflegeprodukten. Das geht aus einer Umfrage des Handelsverbandes hervor. Wer einen nicht ausdrücklich befristeten Gutschein unter dem Weihnachtsbaum liegen hatte, kann ihn im Geltungszeitraum von drei Jahren ab Ende des Kaufjahres einlösen. In diesem Jahr gekaufte, unbefristete Gutscheine können also bis zum 31. Dezember 2027 eingelöst werden.