Corona-Regelungen: Bedeutung für den Handel
Im Anschluss an die Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat die Hessische Landesregierung die aktuelle Corona-Schutzverordnung in weiten Teilen bis zum 2. April 2022 verlängert.
Neu für den Handel3G am Arbeitsplatz entfällt. Personal ist nicht länger verpflichtet den Impf-, Test- oder Genesenenstatus nachzuweisen.
Das betriebliche Hygienekonzept ist an die individuelle Gefährdungsbeurteilung anzupassen. Das bedeutet:
Unternehmen können wöchentlich kostenfreie Tests anbieten.
Maßnahmen zur Kontaktverminderung prüfen, wie etwa Home-Office.
Medizinische Gesichtsmasken bereitstellen.
Test-Angebote für das eigene Personal sind nicht mehr verpflichtend bereitzustellen. Jedoch können Tests abhängig nach der Gefährdungsbeurteilung, als Teil des Hygienekonzepts bereitgestellt werden.
Für ausgewiesene Gastronomie-Bereiche bleibt die 3G-Zugangsregelungen bestehen.
Die Maskenpflicht bleibt im bisherigen Umfang bestehen.
Abstands- und Hygienekonzepte bleiben generell bestehen.
Corona-Soforthilfe: Handelsverband Hessen begrüßt Ankündigung unbürokratischer Nachbesserungen bei Rückzahlungen
22.08.2025Corona, Politischer Dialog, PressemitteilungDer Handelsverband Hessen zeigt sich erleichtert über die jüngsten Aussagen von Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori, die Rückzahlung der Corona-Soforthilfen noch einmal zu überprüfen und mögliche Spielräume für unbürokratische Nachbesserungen auszuloten.Fristverlängerung für Schlussabrechnung der erhaltenen Corona-Wirtschaftshilfen beschlossen
15.03.2024Corona, FinanzierungBund und Länder haben sich am 14. März 2024 im Rahmen einer Sonderbesprechung der Wirtschaftsministerkonferenz gemeinsam auf eine letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Überbrückungshilfen verständigtCorona-Wirtschaftshilfen: Neue Fristen für die Schlussrechnung
17.08.2023Corona, FinanzierungDas Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und die Länder haben in Abstimmung mit der Bundessteuerberaterkammer und dem Deutschen Steuerberaterverband die Fristen für noch ausstehende Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen verlängert.Reminder: Entschädigung bei Quarantäne wegen Corona
20.10.2022Corona, Recht & SozialesNachdem aufgrund einer abweichenden Regelung aus Baden-Württemberg Verunsicherung bezüglich der Zahlung von Verdienstausfallentschädigung nach den §§ 56 ff. Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Hessen aufgekommen ist, haben wir für Sie beim Regierungspräsidium Darmstadt eine Klarstellung in Erfahrung bringen können.