Im Anschluss an die Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat die Hessische Landesregierung die aktuelle Corona-Schutzverordnung in weiten Teilen bis zum 2. April 2022 verlängert.
Neu für den Handel3G am Arbeitsplatz entfällt. Personal ist nicht länger verpflichtet den Impf-, Test- oder Genesenenstatus nachzuweisen.
Das betriebliche Hygienekonzept ist an die individuelle Gefährdungsbeurteilung anzupassen. Das bedeutet:
Unternehmen können wöchentlich kostenfreie Tests anbieten.
Maßnahmen zur Kontaktverminderung prüfen, wie etwa Home-Office.
Medizinische Gesichtsmasken bereitstellen.
Test-Angebote für das eigene Personal sind nicht mehr verpflichtend bereitzustellen. Jedoch können Tests abhängig nach der Gefährdungsbeurteilung, als Teil des Hygienekonzepts bereitgestellt werden.
Für ausgewiesene Gastronomie-Bereiche bleibt die 3G-Zugangsregelungen bestehen.
Die Maskenpflicht bleibt im bisherigen Umfang bestehen.
Abstands- und Hygienekonzepte bleiben generell bestehen.