15.03.2024

Fristverlängerung für Schlussabrechnung der erhaltenen Corona-Wirtschaftshilfen beschlossen

Corona | Finanzierung
Bund und Länder haben sich am 14. März 2024 im Rahmen einer Sonderbesprechung der Wirtschaftsministerkonferenz gemeinsam auf eine letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Überbrückungshilfen verständigt

Dafür hatten sich die Handelsverbände gemeinsam mit anderen Kammern und Verbänden intensiv eingesetzt. Die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) können demnach noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden, wenn die prüfenden Dritten bereits Fristverlängerungen im digitalen Antragssystem beantragt haben. 

Wenn der Antrag bereits auf Basis von Ist-Zahlen gestellt wurde und keine Abweichungen dazu in der Schlussabrechnung bestehen, sollen Schlussabrechnungen beschleunigt geprüft werden. Dies gilt auch für Schlussabrechnungsfälle, bei denen sich gegenüber der Antragstellung nur geringe Abweichungen ergeben. Prüfprozesse sollen vereinfacht und beschleunigt werden. Einzelheiten sind allerdings noch nicht bekannt.

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