Wir haben uns hierfür fortwährend bei der Bundesregierung eingesetzt und dies auch beim Austausch mit dem Bundeskanzler am 11.08. in Wiesbaden platziert.
Die neuen Fristen sind praxisnah ausgestaltet worden, um insbesondere angesichts der angespannten Arbeitsbelastungen und des hohen Fachkräftebedarfs bei den eingebundenen Steuerberaterinnen oder Steuerberatern für eine gewisse Entlastung zu sorgen. Aktuell liegen den Bewilligungsstellen der Länder rd. 281.000 Schlussabrechnungen und rd. 251.000 Fristverlängerungen (von insgesamt rd. 830.000 einzureichenden Paketen) vor. Die Prüfungen in den Bewilligungsstellen sind angelaufen und rd. 18.000 Schlussbescheide wurden erteilt.