31.01.2022

Der Handelsverband Hessen begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt zu 2G im hessischen Einzelhandel

Corona | Pressemitteilung | Standpunkt
Der Handelsverband Hessen e.V. sieht sich in seiner Argumentation durch den verkündeten Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt bestätigt.

31.01.2022 (Frankfurt) Der Handelsverband Hessen begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt zu 2G im hessischen Einzelhandel

Der Handelsverband Hessen e.V. sieht sich in seiner Argumentation durch den verkündeten Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt bestätigt. Nachdem in benachbarten Bundesländern wie Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen, die 2G-Regelung für den gesamten Einzelhandel außer Kraft gesetzt worden ist, zieht heute das Verwaltungsgericht im Rahmen einer Einzelfallentscheidung nach.

Demnach gehöre die aus der Modebranche stammende Antragstellerin zur Grundversorgung und dürfe ihr Geschäft ohne die 2G-Regelung öffnen. Das Verwaltungsgericht sieht die 2G-Regelung im Einzelhandel im Allgemeinen als rechtswidrig an. Jedoch handelt es sich um eine individuelle Entscheidung, welche nur für das klagende Unternehmen gilt.

In einer direkten Stellungnahme äußert sich Jochen Ruths, Präsident des Handelsverbandes Hessen e.V, wie folgt: „Es ist beruhigend, dass sich Vernunft vor Gericht einklagen lässt! Gleichzeitig ist es erschreckend, dass man Vernunft vor Gericht einklagen muss!“ Die Hessische Landesregierung müsse diesen Rechtsspruch als weiteres Signal wahrnehmen und 2G für den Einzelhandel generell beenden.

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