25.01.2022

Der Handelsverband Hessen fordert die sofortige Abschaffung von 2G im Handel

Corona | Pressemitteilung | Standpunkt
Nach dem Bund-Länder-Treffen beklagt der Handelsverband Hessen die Fortführung der 2G-Regel im Einzelhandel.

25.01.2022 (Frankfurt/Wiesbaden) Der Handelsverband Hessen fordert die sofortige Abschaffung von 2G im Handel

Nach dem Bund-Länder-Treffen beklagt der Handelsverband Hessen die Fortführung der 2G-Regel im Einzelhandel. Der Einkauf mit Maske, Abstand und Hygienemaßnahmen ist sicher, deshalb benötigt es keine Fortführung der 2G-Regelung, die massive Umsatzverluste bei Händlern verursacht.

„2G für den Handel zu beenden, bedeutet nicht zu lockern, sondern vielmehr eine unsinnige Maßnahme abzuschaffen“, so Tatjana Steinbrenner, Vizepräsidentin des Handelsverband Hessen. Zudem verweist sie auf den Lebensmitteleinzelhandel, bei dem es täglich zu 40 Millionen Kundenkontakten kommt, die keine Auswirkungen auf das Pandemiegeschehen verzeichnet haben. Jedoch werden die zehn Millionen Kundenkontakte im restlichen Einzelhandel problematisiert und dort an der 2G-Regelung festgehalten.

Deshalb fordert der Handelsverband eine Abschaffung von 2G im hessischen Einzelhandel. „Die Tatsache, dass 2G beim Einkauf in Niedersachsen, Bayern, dem Saarland und in Baden-Württemberg bereits durch Gerichte außer Kraft gesetzt wurde, macht die Situation für Kundinnen und Kunden sowie Händlerinnen und Händler in Hessen noch absurder“, kommentiert Tatjana Steinbrenner. Zudem werden die Händlerinnen und Händler mit den Kosten und Umständen der 2G-Kontrollen allein gelassen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen staatliche Aufgaben ausüben in Zeiten, in denen personelle Engpässe nicht unüblich sind.

Weiterlesen in Nachrichten
Daten­schutz­ein­stel­lun­gen

Diese Webseite nutzt externe Medien, wie z.B. Karten, Videos, Podcasts Buchhungsformulare und Social Media Posts, sowie externe Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Cookies & Erweiterungen können Sie jederzeit anpassen bzw. widerrufen.
Eine Übersicht zu den Cookies, Analysewerkzeugen und externen Medien finden Sie in unserer Datenschutzhinweisen.

Welche Cookies bzw. Erweiterungen möchten Sie erlauben?