Um den kleinen und mittleren Unternehmen Liquidität in der aktuellen Corona-Krise zu sichern, haben wir unsere Fördermöglichkeiten erneut erweitert und verbessert. Ab sofort ist es bis zum 31.12.2021 möglich, Bürgschaften der Bürgschaftsbank bis zu 90% zu erhalten.
Bei einer 90%-igen Bürgschaft
liegt die Bemessungsgrenze des Kreditbetrages bei 25% des Umsatzes 2019 oder der zweifachen Jahressumme aller Löhne/Gehälter des beantragenden Unternehmens;
auch Kleinunternehmen bis 10 Mitarbeitern können gefördert werden;
beträgt die maximale Bürgschaftslaufzeit 6 Jahre (längere Kreditlaufzeit möglich);
Kontokorrentkredite können verbürgt werden;
Antragstellung erfolgt über die Hausbank.