Für die nähere Zukunft befürchtet unser Bundesverband des Deutschen Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandels e.V. (BTE) weitere Insolvenzen und Geschäftsschließungen. Der Grund dafür liegt vor allem in den anstehenden bzw. möglichen Rückzahlungen der Coronahilfen. Zum einen sind das KfW-Kredite, die zu Beginn der Pandemie und vor allem von größeren Unternehmen aufgenommen wurden; zum anderen die sogenannten Überbrückungshilfen, die primär von mittelständischen Unternehmen beantragt werden konnten.
Die drohende Rückzahlung von KfW-Krediten und vor allem der Überbrückungshilfen dürfte etliche Unternehmen aber erneut in Existenznöte bzw. Insolvenzgefahr bringen. Schließlich hat bereits die Corona-Pandemie die Rücklagen vieler Mode- und Schuhhändler aufgezehrt.
Speziell bezüglich der Überbrückungshilfen mehren sich aktuell zudem die Berichte, dass es bei der Prüfung der Schlussanträge oftmals zu Ungereimtheiten und neuen Auslegungen der FAQ kommt – und zwar durchweg zu Lasten der Antragsteller. Etliche Unternehmen haben daher auch bereits Klage gegen den Bescheid über ihre Schlussabrechnung erhoben.
Zur Unterstützung betroffener Unternehmen hat der BTE in Zusammenarbeit mit Fieldfisher Partnerschaft von Rechtsanwälten (Hamburg) ein sechsseitiges „Positionspapier zum bundesweiten Änderungsbedarf der Praxis der Bewilligungsstellen bei den Überbrückungshilfen“ erstellt.
Gemeinsam mit dem BTE wird sich der Handelsverband Hessen bei den politischen Entscheidern für klare, faire und nachvollziehbare Lösungen in den strittigen Fragen einsetzen. Um die Existenz von tausenden Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäften mit zehntausenden Mitarbeitern nicht erneut zu gefährden, ist eine Änderung der aktuellen Bewilligungspraxis unbedingt geboten!
Stand: 17.10.2023 | 146 KB | PDF