Positionspapier zu einem bundesweiten Änderungsbedarf der Praxis der Bewilligungsstellen bei den Überbrückungshilfen
Für die nähere Zukunft befürchtet unser Bundesverband des Deutschen Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandels e.V. (BTE) weitere Insolvenzen und Geschäftsschließungen. Der Grund dafür liegt vor allem in den anstehenden bzw. möglichen Rückzahlungen der Coronahilfen. Zum einen sind das KfW-Kredite, die zu Beginn der Pandemie und vor allem von größeren Unternehmen aufgenommen wurden; zum anderen die sogenannten Überbrückungshilfen, die primär von mittelständischen Unternehmen beantragt werden konnten.
Die drohende Rückzahlung von KfW-Krediten und vor allem der Überbrückungshilfen dürfte etliche Unternehmen aber erneut in Existenznöte bzw. Insolvenzgefahr bringen. Schließlich hat bereits die Corona-Pandemie die Rücklagen vieler Mode- und Schuhhändler aufgezehrt.
Speziell bezüglich der Überbrückungshilfen mehren sich aktuell zudem die Berichte, dass es bei der Prüfung der Schlussanträge oftmals zu Ungereimtheiten und neuen Auslegungen der FAQ kommt – und zwar durchweg zu Lasten der Antragsteller. Etliche Unternehmen haben daher auch bereits Klage gegen den Bescheid über ihre Schlussabrechnung erhoben.
Zur Unterstützung betroffener Unternehmen hat der BTE in Zusammenarbeit mit Fieldfisher Partnerschaft von Rechtsanwälten (Hamburg) ein sechsseitiges „Positionspapier zum bundesweiten Änderungsbedarf der Praxis der Bewilligungsstellen bei den Überbrückungshilfen“ erstellt.
Gemeinsam mit dem BTE wird sich der Handelsverband Hessen bei den politischen Entscheidern für klare, faire und nachvollziehbare Lösungen in den strittigen Fragen einsetzen. Um die Existenz von tausenden Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäften mit zehntausenden Mitarbeitern nicht erneut zu gefährden, ist eine Änderung der aktuellen Bewilligungspraxis unbedingt geboten!
Stand: 17.10.2023 | 146 KB | PDF
Fristverlängerung für Schlussabrechnung der erhaltenen Corona-Wirtschaftshilfen beschlossen
15.03.2024Corona, FinanzierungBund und Länder haben sich am 14. März 2024 im Rahmen einer Sonderbesprechung der Wirtschaftsministerkonferenz gemeinsam auf eine letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Überbrückungshilfen verständigtCorona-Wirtschaftshilfen: Neue Fristen für die Schlussrechnung
17.08.2023Corona, FinanzierungDas Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und die Länder haben in Abstimmung mit der Bundessteuerberaterkammer und dem Deutschen Steuerberaterverband die Fristen für noch ausstehende Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen verlängert.Podiumsdiskussion: Digitaler Euro für eine digitale Wirtschaft - Bedeutung für Unternehmen, Banken, Staat und Verbraucher
29.03.2023Digitalisierung, FinanzierungDie Europäische Zentralbank (EZB) prüft in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission, der Eurogruppe und anderen Interessengruppen, einschließlich Einzel- und Großhändlern, die Einführung eines digitalen Euro für den Einzelhandel.Steuer- und beitragsfreie Inflationsausgleichs-Sonderzahlungen der Arbeitgeber bis 3.000 Euro
03.11.2022Finanzierung, PersonalAm 25. Oktober 2022 wurde im Bundesgesetzblatt das „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ verkündet. Mit der darin beschlossenen gesetzlichen Regelung des § 3 Nr. 11c EStG werden Leistungen des Arbeitgebers bis zu einem Gesamtbetrag von 3.000 Euro steuerfrei gestellt, soweit diese in einem Zeitraum vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 als Inflationsausgleichs-Sonderzahlung zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden.