03.11.2022

Steuer- und beitragsfreie Inflationsausgleichs-Sonderzahlungen der Arbeitgeber bis 3.000 Euro

Finanzierung | Personal
Am 25. Oktober 2022 wurde im Bundesgesetzblatt das „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ verkündet. Mit der darin beschlossenen gesetzlichen Regelung des § 3 Nr. 11c EStG werden Leistungen des Arbeitgebers bis zu einem Gesamtbetrag von 3.000 Euro steuerfrei gestellt, soweit diese in einem Zeitraum vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 als Inflationsausgleichs-Sonderzahlung zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden.

Am 25. Oktober 2022 wurde im Bundesgesetzblatt das „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ verkündet. Mit der darin beschlossenen gesetzlichen Regelung des § 3 Nr. 11c EStG werden Leistungen des Arbeitgebers bis zu einem Gesamtbetrag von 3.000 Euro steuerfrei gestellt, soweit diese in einem Zeitraum vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 als Inflationsausgleichs-Sonderzahlung zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden. Die Steuerfreiheit führt zugleich zur Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung.

Die Begünstigung kann bis zum Gesamtbetrag für jedes Dienstverhältnis, also auch für aufeinander folgende Dienstverhältnisse, gesondert in Anspruch genommen werden. Dies gilt jedoch nicht, soweit es sich dabei um ein und denselben Arbeitgeber handelt. Weitere Hinweise enthält das FAQ-Papier der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), das erste Hinweise zu der der Regelung in § 3 Nr. 11c EStG gibt. Zudem plant das Bundesfinanzministerium, ein FAQ-Papier herauszugeben, das nach Veröffentlichung hier zu lesen sein wird.

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