Hier finden Sie die Neuerung vom 06.08.2021 bei den Corona-Zuschusshilfen.
Überbrückungshilfe III Plus (Förderzeitraum Juli – September 2021):Seit 2. August werden Abschlagszahlungen auf Erstanträge auf Überbrückungshilfe III Plus gezahlt (50% der Antragssumme, max. 100.000 Euro pro Monat).
Seit 23. Juli können Unternehmen und Soloselbständige einen Erstantrag auf Überbrückungshilfe III stellen. Konkrete Infos dazu hier.
Seit 16. Juli können Soloselbstständige, Ein-Personen-Kapitalgesellschaften, unständig Beschäftigte und kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten einen Direktantrag auf Neustarthilfe Plus stellen. Konkrete Infos dazu hier .
Anträge über 12 Mio. Euro möglich: Von Schließungsanordnungen betroffene große Unternehmen können erhöhten Umfang der Überbrückungshilfe III auf Grundlage der Allgemeinen Bundesregelung Schadensausgleich beantragen. Mehr dazu hier.
Einen kurzen Überblicksartikel zur Bundesregelung Schadensausgleich finden Sie in der Infothek.
Antragsfrist wurde verlängert bis 31. Oktober 2021.
Genossenschaften können über prüfende Dritte Anträge stellen.
Prüfende Dritte können seit 19. Juli Anträge für Genossenschaften, Neugründungen bis zum 31.10.2020 und Soloselbständige mit und ohne Personengesellschaft in Elternzeit stellen. Mehr dazu hier.
Antragsfrist wurde verlängert bis 31. Oktober 2021.
Weitere Informationen zu den Zuschusshilfen finden Sie auf der Antragsplattform http://www.ueberbrueckungshilfen-unternehmen.de und Informationen zu den weiteren Corona-Hilfen des Bundes für Unternehmen hier.
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