06.08.2021

Überbrückungshilfe Update: Anträge über 12 Mio. Euro möglich

Corona
Hier finden Sie die Neuerung vom 06.08.2021 bei den Corona-Zuschusshilfen.

Hier finden Sie die Neuerung vom 06.08.2021 bei den Corona-Zuschusshilfen.

Überbrückungshilfe III Plus (Förderzeitraum Juli – September 2021):
  • Seit 2. August werden Abschlagszahlungen auf Erstanträge auf Überbrückungshilfe III Plus gezahlt (50% der Antragssumme, max. 100.000 Euro pro Monat).

  • Seit 23. Juli können Unternehmen und Soloselbständige einen Erstantrag auf Überbrückungshilfe III stellen. Konkrete Infos dazu hier.

Neustarthilfe Plus (Förderzeitraum Juli – September 2021)
  • Seit 16. Juli können Soloselbstständige, Ein-Personen-Kapitalgesellschaften, unständig Beschäftigte und kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten einen Direktantrag auf Neustarthilfe Plus stellen. Konkrete Infos dazu hier .

Überbrückungshilfe III (Förderzeitraum November 2020 – Juni 2021)
  • Anträge über 12 Mio. Euro möglich: Von Schließungsanordnungen betroffene große Unternehmen können erhöhten Umfang der Überbrückungshilfe III auf Grundlage der Allgemeinen Bundesregelung Schadensausgleich beantragen. Mehr dazu hier.

  • Einen kurzen Überblicksartikel zur Bundesregelung Schadensausgleich finden Sie in der Infothek.

  • Antragsfrist wurde verlängert bis 31. Oktober 2021.

Neustarthilfe (Förderzeitraum Januar – Juni 2021):
  • Genossenschaften können über prüfende Dritte Anträge stellen.

  • Prüfende Dritte können seit 19. Juli Anträge für Genossenschaften, Neugründungen bis zum 31.10.2020 und Soloselbständige mit und ohne Personengesellschaft in Elternzeit stellen. Mehr dazu hier.

  • Antragsfrist wurde verlängert bis 31. Oktober 2021.

Weitere Informationen zu den Zuschusshilfen finden Sie auf der Antragsplattform http://www.ueberbrueckungshilfen-unternehmen.de und Informationen zu den weiteren Corona-Hilfen des Bundes für Unternehmen hier.

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