Eine Gruppe von Händlern und Gastronomen will gegen die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes und der Einführung einer bundesweiten Corona-Notbremse klagen.
Denn die geplanten Verschärfungen für den Einzelhandel im Infektionsschutzgesetz sind nicht verhältnismäßig. Die geplanten Maßnahmen treffen einzelne Branchen der deutschen Wirtschaft, wie den Einzelhandel, aber ohne Rücksicht auf das tatsächliche Infektionsrisiko und verstoßen daher gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Längst ist wissenschaftlich belegt, dass der Einkauf nur ein geringes Infektionsrisiko birgt, denn Einkaufen ist kein Hotspot. (vgl. u.a. Robert-Koch-Institut; Studie der Berufsgenossenschaft (BGHW) und Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sowie Studie der TU Berlin) Angesichts der Tatsache, dass vom Einzelhandel nachweislich keine erhöhte Infektionsgefährdung ausgeht, sind die im Gesetzentwurf vorgesehenen zusätzlichen Beschränkungen des Einzelhandels völlig unverhältnismäßig und unter dem Gesichtspunkt der Pandemiebekämpfung auch nicht zielführend. „Deshalb wird der HDE mit seinen Unternehmen eine Verfassungsbeschwerde verfolgen", betonte Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer Handelsverband Deutschland (HDE).
"Die Regierung zwingt uns, weitere juristische Schritte zu unternehmen, weil wir schlicht am Ende sind", sagte Alexander von Preen, Vorstandschef des Sporthandelsverbunds Intersport, dem "Handelsblatt". "Wir sind jetzt an dem Punkt, wo wir überlegen, die gesetzlichen Regelungen vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen." Ziel sei eine Rücknahme des Lockdowns für den Handel oder eine Entschädigung für die erlittenen Verluste.
Deshalb hat der HDE zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Diese finden Sie in unserem Mitgliederbereich.