07.09.2026

Amazon verkündet Rückgabefristen: Was Händlerinnen und Händler jetzt anpassen müssen

E-Commerce | Service & Einkaufserlebnis
Seit dem 1. September 2026 gilt bei Amazon in vielen Produktkategorien nur noch das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen. Die freiwillige 30-Tage-Rückgabegarantie ist dort entfallen. Wer seine Rechtstexte noch nicht angepasst hat, sollte das kurzfristig nachholen.

Amazon hat seine freiwillige Rückgabegarantie in zahlreichen Kategorien gestrichen. Kundinnen und Kunden hatten dort bisher 30 Tage Zeit, ein bestelltes Produkt zurückzuschicken. Künftig greift nur noch die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. Die Vorlaufzeit für diese Umstellung war knapp, entsprechend groß ist der Handlungsdruck auf den Markplätzen. 

Für Händlerinnen und Händler bedeutet das vor allem eines: Die eigenen Rechtstexte müssen zur neuen Frist passen. Widerrufsbelehrung und Rückgabehinweise, die weiterhin von 30 Tagen sprechen, geben den tatsächlichen Ablauf nicht mehr korrekt wieder. Das kann teuer werden, denn fehlerhafte Rechtstexte sind ein klassischer Anlass für Abmahnungen. 

Amazon hat für die Umstellung eine Übergangsphase bis zum 1. Oktober 2026 eingeräumt. Aufschieben sollten Sie die Anpassung trotzdem nicht, der Zeitpuffer ist knapp bemessen und die Änderung betrifft alle Verkaufskonten unabhängig vom Versandweg. Ob Sie selbst versenden oder die Logistik über Amazon abwickeln lassen, spielt für die neue Frist keine Rolle.

Betroffen sind unter anderem Babyprodukte, Beauty und Luxury Beauty, Drogerie und Körperpflege, Garten, Garten und Freizeit, Haus und Garten, Haustierbedarf, Koffer, Rucksäcke und Taschen, Lebensmittel und Getränke, Möbel, Mobile Electronics, Musikinstrumente und DJ-Equipment, Reifen, Wein sowie Zubehör für Gewerbe, Industrie und Wissenschaft.

Eine längere Rückgabefrist bleibt weiterhin erlaubt. Wer seiner Kundschaft freiwillig mehr Zeit einräumt, kann sich damit vom Wettbewerb abheben. Wichtig ist nur, dass die kommunizierte Frist und die hinterlegten Rechtstexte zusammenpassen.

Prüfen Sie deshalb zeitnah, welche Ihrer Angebote in den genannten Kategorien liegen, und bringen Sie Ihre Rechtstexte auf den aktuellen Stand.

Sollten Sie Fragen haben buchen Sie doch gerne kostenfrei Ihr persönliches digi.coaching oder melden sich bei einem unserer digi.coaches. 

Ihr Ansprechpartner

Benjamin Becker
Projektleiter handel.digital
Dieser Inhalt wurde veröffentlicht von Handel.digital (HD)
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