22.05.2026

Corona-Soforthilfen Rückmeldeverfahren: Hessischer Handel begrüßt Anpassung des Verfahrens, bemängelt jedoch den Umfang der Änderungen

Pressemitteilung | Standpunkt
Infolge der Kritik und Bemühungen des Handelsverbandes Hessen zusammen mit zahlreichen anderen Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft wurde das Rückmeldeverfahren zu den Corona-Soforthilfen vom hessischen Wirtschaftsministerium geprüft und teilweise angepasst.

Jochen Ruths, Präsident Handelsverband Hessen, resümiert: „Wir begrüßen, dass Minister Mansoori die Bedenken des Handels in Hessen gehört und ernst genommen hat. Wir haben unser Ziel in diesem Anpassungsprozess leider nicht vollumfänglich zugunsten der Händlerinnen und Händler erreicht, dabei jedoch die Spielregeln verändert und so zu einer Verbesserung der Rückzahlungsbedingungen für tausende Handelsunternehmen beigetragen.“

Besonders positiv bewerte der Verband die Verlängerung bzw. Stundung der ursprünglich sehr kurzen Rückmeldefristen. „Zur Wahrheit gehört, dass das Verfahren auch unter den neuen Auflagen für manche Handelsbetriebe existenzgefährdend sein könnte“, so Ruths abschließend.

Der Verband bedankt sich im Namen des hessischen Handels bei Minister Mansoori für den engen Austausch im Sinne der Wirtschaft. Für die hessischen Händlerinnen und Händler ist es jetzt wichtig, dass die Rückzahlungszeiträume und -varianten differenziert ausgestaltet werden – insbesondere da der hessische Handel noch immer unter den Folgen der Corona-Jahre und den darauffolgenden weltweiten Krisen leidet.

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Presseinfo: Corona-Soforthilfen: Hessischer Handel begrüßt Anpassung des Verfahrens, bemängelt aber Umfang

Stand: 22.05.2026 | 456 KB | PDF

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