Der Handelsverband Hessen sieht keine Grundlage für schwerwiegende Grundrechtseingriffe
Der Handelsverband Hessen sieht nach dem heutigen Bericht des interdisziplinären Sachverständigenausschusses zur Evaluierung der Corona-Politik in Deutschland keine Rechtfertigung für erneute schwerwiegende Grundrechtseingriffe wie Lockdowns mit Geschäftsschließungen. Durch die mangelhafte Studien- und Datenlage ist eine sorgfältige Beurteilung von Restriktionen zum Schutz der Bevölkerung vor einer Infektion schlicht nicht möglich.
„Die Datenlage im dritten Jahr der Pandemie reicht nicht aus, um sämtliche Corona-Maßnahmen vollumfänglich zu beurteilen, weshalb auch schwerwiegenden Grundrechtseingriffen in Zukunft die Grundlage fehlt“, so Sven Rohde, Hauptgeschäftsführer Handelsverband Hessen. Umso wichtiger sei laut Rohde, „ausschließlich verhältnismäßige und wirksame Maßnahmen anzuwenden, wenn diese von Nöten sein. Denn schwere Eingriffe wie Lockdowns oder Zugangsbeschränkungen darf es nicht mehr auf Verdacht geben, sondern müssen einer wissenschaftlichen Basis zugrunde liegen.“
Geschäftsschließungen und Beschränkungen wie 2- und 3-G-Regeln haben in den letzten Jahren tief in die Grundrechte der Einzelhändlerinnen und Einzelhändler eingegriffen und trotz staatlicher Unterstützungsmaßnahmen sind erhebliche wirtschaftliche Schäden entstanden. Deshalb ist es umso wichtiger, auf die bisherigen Erkenntnisse der Sachverständigen zu verweisen, die eine Wirksamkeit von Geschäftsschließungen oder 2- bzw. 3-G Maßnahmen kritisch bewerten.
Das Ziel sollte heißen, die Pandemie effektiv und zielgenau zu bekämpfen. Dazu muss die Wirksamkeit von Lockdowns und 2G- sowie 3G-Maßnahmen valide bewerten werden, damit weitere Blindflüge nicht größere gesellschaftliche wie wirtschaftliche Schäden anrichten.
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