Am 2. April 2022 sind neue Corona-Regeln in Hessen in Kraft getreten. Auf Grundlage des Bundesinfektionsschutzgesetzes liefen damit die bisherigen Maßnahmen in weiten Teilen aus. Hotspot-Regelungen sind in Hessen rechtlich derzeit nicht umsetzbar.
Neu für den HandelDie allgemeinen Empfehlungen zu Hygiene und zum Tragen einer medizinischen Maske, insbesondere in Innenräumen und in Gedrängesituationen, sollen eigenverantwortlich und situationsangepasst berücksichtigt werden.
Es besteht im Einzelhandel keine generelle Maskenpflicht mehr. Mittels des Hausrechts können Betriebe und Unternehmen aber weiterhin eine Maskenpflicht für Kundinnen, Kunden und Mitarbeitende verhängen.
Mitarbeitende sind nicht länger verpflichtet den Impf-, Test- oder Genesenenstatus nachzuweisen. Test-Angebote für das eigene Personal sind nicht mehr verpflichtend bereitzustellen. Jedoch können Tests abhängig nach der Gefährdungsbeurteilung, als Teil des Hygienekonzepts bereitgestellt werden.
Das betriebliche Hygienekonzept ist an die individuelle Gefährdungsbeurteilung anzupassen. Das bedeutet:
Unternehmen können wöchentlich kostenfreie Tests anbieten.
Maßnahmen zur Kontaktverminderung prüfen, wie etwa Home-Office.
Medizinische Gesichtsmasken bereitstellen.
Die bisherigen Verpflichtungen zur Isolation bzw. Quarantäne bleiben auf Basis der RKI-Empfehlungen bestehen.