13.04.2022

Aktuelle Corona-Regeln in Hessen

Corona
Am 2. April 2022 sind neue Corona-Regeln in Hessen in Kraft getreten. Auf Grundlage des Bundesinfektionsschutzgesetzes liefen damit die bisherigen Maßnahmen in weiten Teilen aus.

Am 2. April 2022 sind neue Corona-Regeln in Hessen in Kraft getreten. Auf Grundlage des Bundesinfektionsschutzgesetzes liefen damit die bisherigen Maßnahmen in weiten Teilen aus. Hotspot-Regelungen sind in Hessen rechtlich derzeit nicht umsetzbar.

Neu für den Handel
  • Die allgemeinen Empfehlungen zu Hygiene und zum Tragen einer medizinischen Maske, insbesondere in Innenräumen und in Gedrängesituationen, sollen eigenverantwortlich und situationsangepasst berücksichtigt werden.

  • Es besteht im Einzelhandel keine generelle Maskenpflicht mehr. Mittels des Hausrechts können Betriebe und Unternehmen aber weiterhin eine Maskenpflicht für Kundinnen, Kunden und Mitarbeitende verhängen.

Unverändert
  • Mitarbeitende sind nicht länger verpflichtet den Impf-, Test- oder Genesenenstatus nachzuweisen. Test-Angebote für das eigene Personal sind nicht mehr verpflichtend bereitzustellen. Jedoch können Tests abhängig nach der Gefährdungsbeurteilung, als Teil des Hygienekonzepts bereitgestellt werden.

  • Das betriebliche Hygienekonzept ist an die individuelle Gefährdungsbeurteilung anzupassen. Das bedeutet:

    • Unternehmen können wöchentlich kostenfreie Tests anbieten.

    • Maßnahmen zur Kontaktverminderung prüfen, wie etwa Home-Office.

    • Medizinische Gesichtsmasken bereitstellen.

  • Die bisherigen Verpflichtungen zur Isolation bzw. Quarantäne bleiben auf Basis der RKI-Empfehlungen bestehen.

  Auslegungshinweise (Stand: 04.04.2022)
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