24.03.2022

Telefonische Krankschreibung weiter bis Ende Mai möglich

Corona
Die Corona-Sonderregeln für die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfekten wurde bis einschließlich zum 31. Mai 2022 verlängert.

Die Corona-Sonderregeln für die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfekten wurde bis einschließlich zum 31. Mai 2022 verlängert. Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können damit weiterhin telefonisch für bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.

Hinweis

Zudem hat der G-BA mittlerweile mehrere seiner Corona-Sonderregelungen vollständig oder abgewandelt in die Regelversorgung überführt:

  • die Möglichkeit der Videotherapie bei Heilmitteln

  • eine verlängerte Vorlagefrist (4 Tage) für Verordnungen der häuslichen Krankenpflege

  • die Möglichkeit einer Krankschreibung per Videosprechstunde

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