Die Corona-Sonderregeln für die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfekten wurde bis einschließlich zum 31. Mai 2022 verlängert. Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können damit weiterhin telefonisch für bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.
HinweisZudem hat der G-BA mittlerweile mehrere seiner Corona-Sonderregelungen vollständig oder abgewandelt in die Regelversorgung überführt:
die Möglichkeit der Videotherapie bei Heilmitteln
eine verlängerte Vorlagefrist (4 Tage) für Verordnungen der häuslichen Krankenpflege
die Möglichkeit einer Krankschreibung per Videosprechstunde