Hessen verlängert die bestehenden Corona-Schutzmaßnahmen bis zum 2. April.2022. Ab dann soll ein neu angepasstes Infektionsschutzgesetz auf Bundesebene vorliegen und weitere Lockerungen auch in Hessen erfolgen, etwa der Wegfall von Testangeboten durch den Arbeitgeber.
„Wenn sich eines durch diese Pandemie zieht, dann sind es kurzfristige Änderungen bereits getroffener Vereinbarungen. Die Verantwortung dafür schiebt man sich zwischen Landes- und Bundesebene hin und her, statt Verlässlichkeit für alle Beteiligten zu schaffen. Die politische Selbstverständlichkeit im Umgang mit ständig angeordneten Änderungen und die operativen Auswirkungen dieses Hin und Her nerven und belasten die Händlerinnen und Händler immer stärker“, so Jochen Ruths, Präsident des Handelsverbandes Hessen.