Neue VO: 3G in Gastrobereichen möglich
Mit der neuen Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) ist ab dem 04.03.2022 in den Verzehrbereichen des Einzelhandels der 3G-Nachweis ausreichend. Das heißt, der Zugang ist für Geimpfte, Genesene und Personen mit aktuellem negativem Test möglich.
Hier der Auszug aus den Auslegungshinweisen:
Sofern (Steh-)Tische aufgestellt werden und somit feste Verzehrbereiche eingerichtet werden, finden die Regeln der Gastronomie (§ 22) Anwendung. In der Innen- und Außengastronomie gilt 3G (geimpft, genesen oder negativ getestet)
Fristverlängerung für Schlussabrechnung der erhaltenen Corona-Wirtschaftshilfen beschlossen
15.03.2024Corona, FinanzierungBund und Länder haben sich am 14. März 2024 im Rahmen einer Sonderbesprechung der Wirtschaftsministerkonferenz gemeinsam auf eine letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Überbrückungshilfen verständigtCorona-Wirtschaftshilfen: Neue Fristen für die Schlussrechnung
17.08.2023Corona, FinanzierungDas Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und die Länder haben in Abstimmung mit der Bundessteuerberaterkammer und dem Deutschen Steuerberaterverband die Fristen für noch ausstehende Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen verlängert.Reminder: Entschädigung bei Quarantäne wegen Corona
20.10.2022Corona, Recht & SozialesNachdem aufgrund einer abweichenden Regelung aus Baden-Württemberg Verunsicherung bezüglich der Zahlung von Verdienstausfallentschädigung nach den §§ 56 ff. Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Hessen aufgekommen ist, haben wir für Sie beim Regierungspräsidium Darmstadt eine Klarstellung in Erfahrung bringen können.Handel lehnt gesetzliche Maskenpflicht ab und plädiert für individuelle Verantwortung
19.10.2022Corona, Pressemitteilung, StandpunktIn der aktuellen Diskussion über eine erneute gesetzliche Maskenpflicht spricht sich der Handelsverband gegen eine solche aus und verweist auf die individuelle Verantwortung jedes Einzelnen. Nach drei Jahren Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass der Einzelhandel kein Infektionstreiber ist.