Mit der Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Gießen wird in speziellen Fällen die Sonn- und Feiertagsbeschäftigung, sowie eine Erhöhung der täglichen Arbeitszeit möglich. Erfasst sind bei Ermöglichung von Sonn- und Feiertagsarbeit Beschäftigte ab 18 Jahren mit den Tätigkeiten in den Bereichen Medizinprodukte, Arzneimittel und weitere apothekenüblichen Artikel sowie in der Produktion, beim Verpacken (inkl. Abfüllen), Kommissionieren, Liefern, Be- und Entladen und Einräumen von Waren des täglichen Bedarfs (z. B. Hygieneartikel, Lebensmittel). Ferner wird die tägliche Höchstarbeitszeit auf maximal zwölf Stunden pro Tag heraufgesetzt. Die Allgemeinverfügung tritt mit Ablauf des 31. März 2022 außer Kraft.
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