Arbeitgeber sollen zukünftig digital über den Beginn und die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit eines gesetzlich versicherten Arbeitnehmers informiert werden. In der Pilotphase zwischen dem 01.01.2022 und 30.06.2022 gelten die gelben Zettel vom Arzt weiterhin. Ab 01.07.2022 sollen diese vollständig wegfallen.
Arbeitnehmer müssen dann nur noch ihre Arbeitsunfähigkeit ihrem Arbeitgeber mitteilen, etwa per Telefon oder E-Mail. Der Arbeitgeber kann dann die eAU direkt über das Lohnabrechnungsprogramm bei der Krankenkasse abrufen. Die Informationen der AU-Bescheinigungen sind dann nicht mehr per Hand einzutragen, sie sind automatisch ins Lohnprogramm eingespielt.
Tipp: Sie können das eAU-Verfahren testen, um geeignete Abläufe im Unternehmen zu etablieren.