Es gab eine Neuerung bezüglich der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes. Grundsätzlich kann Kurzarbeitergeld bis zu 12 Monate bezogen werden. Aufgrund der Coronavirus-Pandemie wurde die Bezugsdauer jedoch unter bestimmten Voraussetzungen verlängert.
Betriebe können jetzt bis zu 24 Monate lang Kurzarbeitergeld beziehen. Zu beachten ist, dass bei einer Unterbrechung der Kurzarbeit von 3 zusammenhängenden Monaten oder länger eine neue Bezugsdauer beginnt. Dies bedeutet, dass nach dieser Unterbrechung die Kurzarbeit wieder neu bei der Agentur für Arbeit angezeigt werden muss.
Das Kurzarbeitergeld kann in diesem Fall erst ab dem Monat wieder gewährt werden, indem die neue Anzeige bei der Agentur für Arbeit eingegangen ist. Dies gilt auch, sofern der bewilligte Bezugsraum verlängert werden muss.
Diese Neuerung gilt bis einschließlich März 2022: Hat Ihr Unternehmen bis zum 31. März 2021 Kurzarbeit eingeführt und bei der Arbeitsagentur angezeigt, kann das Kurzarbeitergeld bis zu 24 Monate bis einschließlich den 31. März 2022 bezogen werden.
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