07.01.2022

Beantragung der Überbrückungshilfe IV mit Personalkosten für 2G-Kontrollen möglich

Corona | Finanzierung
Mit Blick auf die Diskussion zu den 2G-Regeln konnte der Handelsverband Hessen mit der Anpassung der Überbrückungshilfe IV nochmals eine Verbesserung für Sie bewirken. Durch die Anpassung werden nun nicht nur Sach- sondern auch Personalkosten zur Umsetzung der Zutrittsbeschränkungen gefördert.

Die aktuellen Coronamaßnahmen, insbesondere die 2G-Regelung, sorgen bei betroffenen Handelsunternehmen weiterhin für weit unter dem Vor-Krisenniveau liegenden Umsätze. Dabei verlangt die Umsetzung der Corona-Zutrittsbeschränkungen sowie die Prüfung des Impf- oder Genesenen-Status dem Handel personelle und finanzielle Ressourcen ab.

Mit Blick auf die Diskussion zu den 2G-Regeln konnte der Handelsverband Hessen mit der Anpassung der Überbrückungshilfe IV nochmals eine Verbesserung für Sie bewirken. Durch die Anpassung werden nun nicht nur Sach- sondern auch Personalkosten zur Umsetzung der Zutrittsbeschränkungen gefördert.

Ab heute Freitag, den 7.1.2021, können Sie über die Plattform die Anträge auf die Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 stellen. Weitere Informationen zu den Anpassungen der Überbrückungshilfe IV finden Sie auf unserer Webseite und auf der FAQ-Seite des BMWi.

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