07.12.2021

Information zur Nutzung der CoVPassCheck-App und Identitätsprüfung

Corona
Mit der Coronavirus-Schutzverordnung vom 05.12.2021 gilt für den Handel die 2G-Regelung. Das bedeutet, dass nur noch Personen mit einem Impf- oder Genesenennachweis eingelassen werden dürfen (ausgenommen Unternehmen der Grundversorgung).

Mit der Coronavirus-Schutzverordnung vom 05.12.2021 gilt für den Handel die 2G-Regelung. Das bedeutet, dass nur noch Personen mit einem Impf- oder Genesenennachweis eingelassen werden dürfen (ausgenommen Unternehmen der Grundversorgung). Viele Bürgerinnen und Bürger führen hierzu die jeweils erforderlichen Nachweise in digitaler Form (QR-Code) mit sich.

In den Auslegungshinweisen vom 03.12.2021 wird daher die Nutzung der CovPassCheck-App empfohlen. Die App ist datenschutzkonform und speichert keine Daten. Entgegen den uns bisher getätigten Aussagen heißt es darin, dass zusätzlich auch bei der digitalen Nachweisführung eine Identitätsprüfung mit Lichtbildausweis stattfinden muss. Vor allem der Identitätsabgleich bei Personen, die ihren Impfnachweis nicht in digitaler Form, sondern mit einem Gelben Impfpass erbringen, ist unabdingbar.


Die Identitätsprüfung erfolgt vor dem Hintergrund, dass eine reine Sichtprüfung der Zertifikate fehleranfällig ist, da beispielsweise manipulierte Screenshots, Apps oder Systemeinstellungen (z. B. geändertes Datum) verwendet werden könnten. Die CovPassCheck-App ist daher eine sichere Lösung für Gewerbetreibende, mit der digitale COVID-Zertifikate der EU zuverlässig, kontaktlos, schnell und einfach geprüft werden können.

Wir sind bereits in intensiven Gesprächen um zu erreichen, dass Stichproben-Kontrollen zukünftig ausreichen.

Weitere Informationen u.a. auch zur Funktionsweise der CovPassCheck-App sowie Download-Links zu dieser finden Sie hier:

FAQ (coronawarn.app) COVID-Zertifikate der EU direkt per App prüfen
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