29.10.2021

Überbrückungshilfe III: Frist bis 2. November verlängert

Finanzierung
Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe wurde bis zum 2. November verlängert.

Wer noch keine Überbrückungshilfe III beantragt hat, kann dies nach einer kurzfristigen Verlängerung jetzt noch bis zum 2. November nachholen. Bis zu diesem Datum können zudem Selbständige, die Neustarthilfe erhalten haben, nachträglich in die Überbrückungshilfe III wechseln und umgekehrt. Vorher endete die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge am 31. Oktober 2021.

ÜIII beantragen

Darüber hinaus sind folgende Termine zu beachten:

  • Das Einreichen von Endabrechnungen ist ab November bis 31. Dezember 2021 möglich. Rückzahlungen müssen bis Ende Juni 2022 erfolgen.

  • Prüfende Dritte müssen bis spätestens 30. Juni 2022 die Schlussabrechnung für die Überbrückungshilfen I, II und III sowie die November- und Dezemberhilfe vorlegen.

Weiterlesen in Nachrichten
Daten­schutz­ein­stel­lun­gen

Diese Webseite nutzt externe Medien, wie z.B. Karten, Videos, Podcasts Buchhungsformulare und Social Media Posts, sowie externe Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Cookies & Erweiterungen können Sie jederzeit anpassen bzw. widerrufen.
Eine Übersicht zu den Cookies, Analysewerkzeugen und externen Medien finden Sie in unserer Datenschutzhinweisen.

Welche Cookies bzw. Erweiterungen möchten Sie erlauben?