Überbrückungshilfe III: Frist bis 2. November verlängert
Wer noch keine Überbrückungshilfe III beantragt hat, kann dies nach einer kurzfristigen Verlängerung jetzt noch bis zum 2. November nachholen. Bis zu diesem Datum können zudem Selbständige, die Neustarthilfe erhalten haben, nachträglich in die Überbrückungshilfe III wechseln und umgekehrt. Vorher endete die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge am 31. Oktober 2021.
ÜIII beantragenDarüber hinaus sind folgende Termine zu beachten:
Das Einreichen von Endabrechnungen ist ab November bis 31. Dezember 2021 möglich. Rückzahlungen müssen bis Ende Juni 2022 erfolgen.
Prüfende Dritte müssen bis spätestens 30. Juni 2022 die Schlussabrechnung für die Überbrückungshilfen I, II und III sowie die November- und Dezemberhilfe vorlegen.
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