In der aktuellen Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen wird nunmehr auch dem Handel eine 2G-Option als Zugangsmodell ermöglicht. Bisher war diese im Handel ausschließlich bei Veranstaltungen umsetzbar. Der Handelsverband Hessen e. V. hat daher in einer Blitz-Umfrage seine Mitglieder zur Umsetzung der 2G Option befragt.
Dabei hat sich folgendes klares Meinungsbild ergeben: Für circa 4 von 5 Handelsbetrieben ist 2G keine Option. Diese werden den täglichen Zugang wie gewohnt umsetzen. Dagegen können sich insbesondere Handelsunternehmen mit beratungsintensiven Sortimenten, wie bei Brautmoden- und Fotofachgeschäften, bei Optikern oder auch im Home and Living Bereich die Umsetzung einer 2G Zugangsregel durchaus vorstellen.
Wie schon in der bisherigen Corona-Schutzverordnung möglich, sieht jeder Zweite Handelsbetrieb in der Umsetzung von 2G als Zugangsvoraussetzung für eigene Kundenevents eine deutlich größeres Einkaufserlebnis.
Aus unserer Blitzumfrage geht deutlich hervor, dass für alle teilgenommenen Händlerinnen und Händler aus der Lebensmittelbranche eine 2G Option keine Lösung ist.