Mit Blick auf steigende Inzidenzzahlen haben Bund und Länder neue Corona-Maßnahmen beschlossen.
Neben der Sieben-Tage-Inzidenz werden nun weitere Indikatoren in die Pandemiebewertung einbezogen: Die Impfquote, die Zahl der schweren Krankheitsverläufe und die Belastung des Gesundheitswesens. Damit wurde einer zentralen Forderung der Handelsverbände nachgekommen.
Ab einer Inzidenz von 35 kommt spätestens ab dem 23. August 2021 eine Testpflicht für Innenräume. Wichtig: Der Einzelhandel ist von dieser Testpflicht ausgenommen! Die explizite Absage an einen erneuten Lockdown begrüßt der Handelsverband ausdrücklich.
Restaurants, Kinos, Fitnessstudios, körpernahe Dienstleistungen wie z. B. Friseure sowie Krankenhäuser und Pflegeheime dürfen von Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, nur noch mit einem negativen Corona-Test besucht werden.
Zudem wird die Maskenpflicht in Innenräumen, Bus und (Straßen-) Bahn verlängert.
Ab dem 11. Oktober gibt es keine kostenlosen Corona-Tests mehr. Ausnahme: Kinder und Personen, die sich nicht impfen lassen können.
Der Handelsverband begrüßt ebenso die Verlängerung der Überbrückungshilfen und sieht auch die Notwendigkeit des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld. Bund und die Länder müssen jetzt die heute gefassten Beschlüsse schnell in die Praxis umsetzen und eine langfristige Strategie für den Umgang mit Corona entwickeln.
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