Hier finden Sie die HMWEVW-Ausnahmeregelung vom 16.07.2021, wonach Beförderungen, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Hilfeleistung und Folgenbeseitigung der Unwetterschäden in Teilen Deutschlands sowie der damit verbundenen Versorgung der Bevölkerung stehen, vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot in Hessen sowie von den auf hessischem Gebiet betroffenen Samstagsfahrverboten der Ferienreiseverordnung bis einschließlich zum 01.08.2021 ausgenommen werden.
Ausnahmeregelung Unwetterkatastrophe Sonn- und Feiertags-fahrverbots ,Samstagsfahrverbots zur Hilfeleistung