24.06.2021

Verlängert: Erleichterte Stundung der Sozialversicherungsbeiträge

Corona
Gemeinsam mit dem BDA hat sich der HDE erneut erfolgreich für Sie eingesetzt: Die erleichterten Bedingungen für eine Stundung der Sozialversicherungsbeiträge werden fortgeführt.

Gemeinsam mit dem BDA hat sich der HDE erneut erfolgreich für Sie eingesetzt: Die erleichterten Bedingungen für eine Stundung der Sozialversicherungsbeiträge werden fortgeführt. Als vom Shutdown betroffenes Unternehmen können Sie längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Juli 2021 auf diese Erleichterungen zurückgreifen.

Die Voraussetzungen für das vereinfachte Stundungsverfahren für den Monat Juni 2021, können Sie hier einsehen.

Voraussetzungen

Der Antrag auf Beitragsstundung muss weiterhin über ein einheitlich gestaltetes Antragsformular erfolgen. Ein aktuelles Muster dazu können Sie hier downloaden.

Muster-Formular

Eine weitere Verlängerung des vereinfachten Stundungsverfahrens über den Juni 2021 hinaus ist aufgrund der positiven Gesamtentwicklung nicht vorgesehen. Es wird aber eine Reihe von Unternehmen geben, denen eine zeitnahe Zahlung der bislang gestundeten Beiträge zum Fälligkeitstag des Beitragsmonats Juli 2021 nicht möglich sein wird. Es ist daher beabsichtigt, diesen Betrieben einen - zeitlich begrenzten - Übergang in das Regelstundungsverfahren anzubieten. Grundlage hierfür wird das bereits in 2020 genutzte Verfahren sein. Dazu muss der (niedrigschwellige) Nachweis des Vorliegens

  • einer erheblichen Härte

  • der Erhebung von Stundungszinsen (in Abhängigkeit vom Zahlungsverhalten des Arbeitgebers)

  • sowie einem regelhaften Vorhalten von Sicherheitsleistungen

erfolgen.

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