Die Überbrückungshilfen III Plus starten im Juli und sollen bis September laufen. Hier hat unser intensiver Einsatz zur einer erhebliche Ausweitung der Hilfen für Händlerinnen und Händler geführt. Folgende Neuerungen helfen dem Handel direkt:
Verlängerung der Überbrückungshilfen bis zum 30. September 2021,
Verlängerung der vollständigen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei der Kurzarbeit sowie der Fortführung der erleichterten Zugangsvoraussetzungen bis zum 30. September 2021
Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können.
Verlängerung und Erhöhung der Neustarthilfe für Soloselbständige auf bis zu 12.000 Euro für die ersten drei Quartale dieses Jahres.
Die Obergrenze für die Zuschüsse aus den Corona-Hilfen wird auf bis zu 52 Mio. € erhöht:
Die Bundesregierung erhöht auch die Obergrenze für die Förderung im Rahmen der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus. Künftig können Unternehmen, die von staatlichen Schließungsmaßnahmen direkt oder indirekt betroffen sind, bis zu 40 Mio. Euro als Schadensausgleich im Rahmen der Überbrückungshilfe geltend machen. Grundlage dafür ist die Bundesregelung Schadensausgleich, welche die Europäische Kommission auf Antrag der Bundesregierung hin genehmigt hat. Zusammen mit der bislang geltenden Obergrenze von bis zu 12 Mio. Euro beträgt der maximale Förderbetrag künftig in der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus 52 Mio. Euro.
Die Härtefallhilfen der Länder sollen im Gleichklang mit der Überbrückungshilfe bis Ende September 2021 verlängert werden.