Präsident Jochen Ruths zur "Notbremse und fehlenden Öffnungsperspektiven"
„Wir begrüßen grundsätzlich die in dieser Woche im Bundestag und im Bundesrat beschlossenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und die Entscheidung, bundeseinheitliche Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus zu definieren.“ so Jochen Ruths, Präsident des Handelsverbandes Hessen e.V. „Insbesondere hat der Prozess gezeigt, dass der Weg über die parlamentarischen Gremien der richtige ist, und auch bei zeitkritischen Themen funktionieren kann.“
Die bundeseinheitlichen Maßnahmen sehen nunmehr die Öffnung des Handels durch Click&Meet mit negativem Test, bei Inzidenzen zwischen 100 und 150 vor. Das begrüßen wir ausdrücklich. Auch das Click&Collect Inzidenzunabhängig erlaubt ist.
Dennoch wirkt das, was da heute beschlossen wurde, größtenteils wieder wie ein „weiter so“ und das im 14. Monat der Pandemie und nach fast einem halben Jahr im „Quasi-Lockdown“. Die anhaltenden Symbolpolitik trifft erneut nur einen Teil der Wirtschaft
Wir können bis heute nicht verstehen, warum für den Handel weiterhin keine echte Öffnungsperspektiven aufgezeigt werden, obwohl dieser, wie nachweislich in zahlreichen wissenschaftlichen Studien belegt ist, kein Treiber von Inzidenzen darstellt, wie zuletzt die Studie der Uni Kassel aufzeigt (vgl. Studie der Uni Kassel).
Ruths betonte zudem „Es ist daher dringend notwendig auch die hessische Verordnung anzupassen!“ Denn nach dieser darf der Handel aktuell, in Land- bzw. Stadtkreisen mit einer Inzidenz unter 100 NICHT öffnen. Das ist weder der Gesellschaft noch unseren Unternehmen vermittelbar.
Um aber Click&Meet mit Test auch umsetzen zu können, müssen schnellstmöglich die Testkapazitäten in den Städten und Gemeinden erweitert werden.
Gerade die beiden hessischen Modellprojekte in Alsfeld und Baunatal zeigen ja, dass sowohl die Gesellschaft als auch die beteiligten Unternehmen aus Handel, Gastronomie und Kultur, sehr verantwortungsvoll mit einer Öffnung in Verbindung mit einer Teststrategie umgehen können!
Fristverlängerung für Schlussabrechnung der erhaltenen Corona-Wirtschaftshilfen beschlossen
15.03.2024Corona, FinanzierungBund und Länder haben sich am 14. März 2024 im Rahmen einer Sonderbesprechung der Wirtschaftsministerkonferenz gemeinsam auf eine letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Überbrückungshilfen verständigtCorona-Wirtschaftshilfen: Neue Fristen für die Schlussrechnung
17.08.2023Corona, FinanzierungDas Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und die Länder haben in Abstimmung mit der Bundessteuerberaterkammer und dem Deutschen Steuerberaterverband die Fristen für noch ausstehende Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen verlängert.Reminder: Entschädigung bei Quarantäne wegen Corona
20.10.2022Corona, Recht & SozialesNachdem aufgrund einer abweichenden Regelung aus Baden-Württemberg Verunsicherung bezüglich der Zahlung von Verdienstausfallentschädigung nach den §§ 56 ff. Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Hessen aufgekommen ist, haben wir für Sie beim Regierungspräsidium Darmstadt eine Klarstellung in Erfahrung bringen können.Handel lehnt gesetzliche Maskenpflicht ab und plädiert für individuelle Verantwortung
19.10.2022Corona, Pressemitteilung, StandpunktIn der aktuellen Diskussion über eine erneute gesetzliche Maskenpflicht spricht sich der Handelsverband gegen eine solche aus und verweist auf die individuelle Verantwortung jedes Einzelnen. Nach drei Jahren Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass der Einzelhandel kein Infektionstreiber ist.